35. Mitgliederversammlung der GQMG

Sehr geehrte Mitglieder der GQMG,

im Namen des gesamten Vorstandes lade ich Sie sehr herzlich zur 35. Mitgliederversammlung am 25.09.2026 von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr ein. Die Versammlung findet als Webkonferenz via „Teams“ statt (Short-Link: https://tinyurl.com/48sn9azx). Zudem wird der Link ab 3 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der internen Mitgliederseite der GQMG kommuniziert. Nachdem Sie sich eingewählt haben, werden Sie automatisch ab 14:50 Uhr zur Versammlung weitergeleitet.

Eine Anmeldung bzw. Registrierung ist nicht erforderlich. Bitte halten Sie jedoch Ihre Mitgliedsnummer bereit und loggen Sie sich mit der Mitgliedsnummer vor Ihrem Namen ein. Mitglieder mit mehreren Stimmen loggen sich bitte für jede vertretene Stimme mit einem separaten Gerät ein, um für Abstimmungen alle möglichen Stimmen abgeben zu können. Sollten Sie Ihre Mitgliedsnummer nicht mehr wissen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig in der Geschäftsstelle.

Wie Sie der Tagesordnung entnehmen können, steht in diesem Jahr keine Wahl an. Jedoch werden wird über eine Satzungsänderung in Bezug auf die Wahlen für den Vorstand zu entscheiden haben. Der Entwurf für eine entsprechende Satzungsänderung geht Ihnen in der Anlage zu.

Als Tagesordnung schlagen wir vor:

TOP 1:    Begrüßung

TOP 2:    Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 3:    Annahme der Tagesordnung

TOP 4:    Genehmigung des Protokolls der 34. Mitgliederversammlung
               am 07.11.2025*

TOP 5:    Bericht des geschäftsführenden Vorstands

TOP 6:    Bericht des Geschäftsführers

TOP 7:    Jahresabschluss 2025 und Haushalt 2026/27

TOP 8:    Bericht der Rechnungsprüfer Geschäftsjahr 2025

TOP 9:    Feststellung des Jahresabschlusses 2025 (Beschluss)

TOP 10:  Entlastung des Vorstandes für das Haushaltsjahr 2025
               (Beschluss)

TOP 11:  Bestellung zweier Rechnungsprüfer für das Haushaltsjahr
               2026 (Beschluss)

TOP 12:  Beratung über eine Änderung der GQMG- Satzung in §8

TOP 13:  Beschluss über eine Änderung der GQMG- Satzung in §8

TOP 14:  Berichte aus den Arbeitsgruppen

TOP 15:  Verschiedenes

Ergänzungen zur Tagesordnung (jedoch keine Beschlusssachen) können bis zum 20.09.2026 an die Geschäftsstelle gemeldet werden.

Die Mitgliederversammlung wird aufgezeichnet. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, melden Sie sich bitte ebenfalls bis zum 20.09.2026 (per E-Mail unter info@gqmg.de) in der Geschäftsstelle.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg
Vorsitzende

* Das Protokoll finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage (https://www.gqmg.de/) unter „Meine GQMG“.

 

Anhang: Vorschlag für eine Änderung der GQMG-Satzung für die Beratung in der Mitgliederversammlung am 25.09.2026

"§8 (3) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gewählt. § 9 Abs. 5 dieser Satzung findet auf Vorstandswahlen keine Anwendung. Wählbar ist jedes Einzelmitglied. Enthaltungen und nicht abgegebene Stimmen gelten im Rahmen von Vorstandswahlen als ungültige Stimmen. Stimmrechtsübertragungen sind nicht möglich.

Jede Position des geschäftsführenden Vorstandes wird in einem gesonderten Wahlgang gewählt. Als gewählt gilt pro Wahlgang diejenige sich bewerbende Person, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen der zum Wahlzeitpunkt anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereinigen konnte. Gelingt es keiner Person, mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich zu vereinigen, findet zwischen den beiden Personen, für die die meisten gültigen Stimmen abgegeben wurden, ein weiterer Wahlgang im Sinne einer Stichwahl statt. Die Person, für die in diesem Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben werden, gilt als gewählt. Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt.

Die bis zu sechs Beisitzenden werden in einem gemeinsamen Wahlgang gewählt; einzelne Wahlgänge sind für Beisitzende nicht vorgesehen. Jedes zum Wahlzeitpunkt anwesende, stimmberechtigte Mitglied kann bis zu sechs sich bewerbende Personen wählen. Für jede sich bewerbende Person ist die Abgabe eines positiven Votums zu ermöglichen; gibt ein Mitglied jedoch mehr als sechs positive Voten ab gilt die Stimme als ungültig. Als gewählt gelten diejenigen bis zu sechs Kandidaten, für die die meisten der gültigen Stimmen abgegeben wurden.

Bei Stimmengleichheit auf der sechsten Position finden so lange weitere Wahlgänge im Sinne einer Stichwahl zwischen diesen Kandidaten statt, bis für einen Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben wurden.

Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von 3 Jahren in ihre Ämter gewählt. Der/die Vorsitzende kann nur zweimal wiedergewählt werden. Nach zweimaliger Wiederwahl scheidet er/sie aus dem geschäftsführenden Vorstand aus; eine Kandidatur als Beisitzer/Beisitzerin ist möglich."