Neues aus der GQMG

  • GQMG-Jahrestagung 2025
  • GQMGimpuls: Qualitätssicherung im Labor
  • Welttag der Qualität – die GQMG engagiert sich
  • GQMG Interviewpodcast – neue Episoden online
  • Seminar zur Generativen Künstlichen Intelligenz
  • GQMG-Wissenssnack

Aktuelles

  • KHVVG passiert den Bundesrat
  • Regierungskommission legt 11. &. 12. Stellungnahme vor
  • Höchste Priorität für die Patientensicherheit – Petition gestartet
  • HRO-Award: Die Preisträger 2024
  • Nationale Versorgungsleitlinien bleiben erhalten
  • Umweltkatastrophen: Vorbereitung auf eine sichere Evakuierung oder Schutz an Ort und Stelle
  • Berufliches, Persönliches
  • Buchempfehlung
  • CIRS-Fälle
  • Aus der Normenschmiede
  • Veranstaltungen und Seminare
  • Stellenangebote

Neues aus der GQMG

GQMG-Jahrestagung 2025

Zur 32. Jahrestagung lädt die GQMG am 13. und 14. März 2025 wieder in die Medical School Hamburg ein.

Unter dem Motto „Kurs halten in stürmischen Zeiten“ stehen uns zwei facettenreiche Tage bevor. Wir bereiten ein abwechslungsreiches Programm aus den Themenbereichen Qualitäts- und klinisches Risikomanagement, Prozessmanagement sowie Ambulantisierung, Qualitätssicherung und Digitalisierung vor. Um die Tagung möglichst interaktiv und vielfältig zu gestalten, möchten wir auch Ihnen die Gelegenheit geben, unserer QM-Community etwas vorzustellen. Ihren Vortrag können Sie unkompliziert über unsere Internetseite bis spätestens zum 31. Dezember 2024 anmelden.

Die Anmeldung zur Jahrestagung ist auf unserer Website für Teilnehmer, Referentinnen, Moderatoren und Sponsoren freigeschaltet. Der Frühbucherrabatt für Teilnehmer gilt bis zum 31. Januar 2025.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und zu vernetzen. Wir freuen uns auf Sie!

GQMGimpuls: Qualitätssicherung im Labor

„RiLi-BÄK“ – die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen

Die RiLi-BÄK regelt Anforderungen an die Durchführung von Laboruntersuchungen in allen Bereichen der Heilkunde in Deutschland verbindlich; entsprechend sind nicht nur Laborärztinnen und Ärzte mit diesem Regeluarium konfrontiert, sondern auch eine große Zahl von Fachpersonen in der Gesundheitsversorgung, die keinen direkten Bezug zur Labordiagnostik besitzen, was vielfach eine Herausforderung darstellt. In der Präsentation werden die rechtliche Stellung der RiLi-BÄK, der Anwendungsbereich und der Aufbau dargestellt; außerdem werden Umsetzungsbeispiele aus verschiedenen Anwendungsbereichen dargestellt.

Im GQMGimpuls am 10. Dezember 2024 von 16:00 bis 17:00 Uhr informiert Prof. Dr. Michael Vogeser vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen als Professor für Labormedizin, Oberarzt und Leiter des Massenspektrometrie-Bereichs am LMU-Klinikum in München über die Richtlinie der Bundesärztekammer. Die Moderation übernimmt Dr. Thomas Groß, Leiter Medizinische Synergien an der Uniklinik Köln.

Diese Veranstaltung der GQMG ist kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung zu besuchen.

Welttag der Qualität – die GQMG engagiert sich

Kranke Menschen wollen versorgt werden; behandelt und gepflegt. Sie wollen wissen, woran sie erkrankt sind. Ärztliches-, Pflegerisches-, Technisches- und Verwaltungspersonal wollen erkrankten Menschen helfen, sie versorgen, behandeln und pflegen. Wenn die einen Behandlung benötigen und die anderen sie leisten wollen und können, dann gibt es doch kein Problem, oder?

Bei komplizierten, komplexen und auch bei chronischen Erkrankungen reicht der gute Wille leider nicht. Technische und organisatorische Strukturen müssen gegeben sein, Prozesse und Abläufe funktionieren, Tag für Tag und Hand in Hand. Nicht nur ein Mensch muss versorgt werden, sondern viele Menschen und auch noch gleichzeitig. Viel Geld wird für die Versorgung ausgegeben, das meiste davon ist öffentliches Geld, dessen Ausgaben gerechtfertigt sein müssen.

Prozesse zu strukturieren, sie darzulegen und nachzuweisen, ist Qualitätsmanagement. Gute Behandlung ist kein Zufall, sondern Ergebnis von Planung und Fähigkeit. Der richtige Einsatz von Ressourcen, die richtigen Strukturen sind notwendig, damit die Profis, die versorgen können und wollen, dann patientenorientiert das Richtige richtig machen.

Nicht nur der demografische Wandel wird große Änderungen im Gesundheitswesen bewirken, sondern auch die Krankenhausreformen. Dabei können schon kleine Änderungen in komplexen Systemen zu großen negativen Auswirkungen führen. Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Scheinbar sinnvolles kann sich ins Gegenteil verkehren.

Daher bringt die GQMG ihre Expertise ein, um die Änderungen in der Versorgungssituation zu beobachten und ggf. Verbesserungen vorzuschlagen.

GQMG Interviewpodcast – neue Episoden online

Episode 21: Qualitätskultur im Gesundheitswesen

In dieser Episode des "Puls der Transformation" Podcasts hatten Oliver Steidle und Thomas Petzold das Vergnügen, mit Prof. Dr. Maria Eberlein-Gonska, einer erfahrenen Expertin im Bereich Qualitätsmanagement und medizinisches Risikomanagement, zu sprechen. Sie teilt ihre wertvollen Einsichten und diskutiert, warum Qualitätsmanagement mehr ist als nur die Überwachung von Zufriedenheit – es ist der zentrale Kit, der den Versorgungsprozess im Gesundheitswesen zusammenhält. Besonders eindrucksvoll war ihre Aussage, dass das Gesundheitswesen eine neue Denkweise braucht: weg von reiner Quantität hin zu echter Qualität. Trotz der Herausforderungen, die das gegenwärtige Finanzierungssystem mit sich bringt, sieht sie die Notwendigkeit, weiterzukämpfen und sich berufspolitisch einzubringen, um positive Veränderungen zu bewirken.

Frau Eberlein-Gonska betont, dass Qualität über die Zufriedenheit hinausgeht und die medizinische Versorgung sowie viele andere Aspekte umfasst. Ein starkes Qualitätsmanagement erfordert Teamarbeit, klare Definitionen und eine gemeinsame Ausrichtung auf das Wohl der Patienten. Sie beschreibt auch die Herausforderung, unterschiedliche Berufsgruppen in ein gemeinsames Verständnis von Qualität zu integrieren und den richtigen Anreiz für alle Beteiligten zu schaffen.

Episode 22: Interoperabilität und Versorgungsqualität – Ein Schlüssel zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen?

In dieser Episode von "Puls der Transformation" nehmen wir Sie mit zur GQMG-Jahrestagung, die im März 2024 in der MSH Medical School Hamburg stattfand. Gemeinsam mit Oliver Steidle diskutiert Thomas Petzold ein Thema, das oft übersehen wird: den Zusammenhang zwischen Interoperabilität und Versorgungsqualität.

Das systematische Review von Kerstin Rego und Thomas Petzold zeigt, dass Interoperabilität nicht nur ein technischer Begriff ist, sondern ein echter Treiber für bessere Patientensicherheit und effiziente Gesundheitsversorgung sein kann. Auch wenn die Forschung in diesem Bereich noch ausbaufähig ist, konnten positive Effekte auf die Versorgungsqualität festgestellt werden.

Highlights der Episode:

  • Unterschiedliche Formen der Interoperabilität und deren Bedeutung
  • Empirische Nachweise für den Zusammenhang zwischen Interoperabilität und Versorgungsqualität
  • Förderfaktoren und Herausforderungen bei der Umsetzung in der Praxis

Hören Sie rein und lassen Sie uns wissen, wie Sie das Thema in Ihrer Organisation angehen!

Seminar zur Generativen Künstlichen Intelligenz

Die GQMG-AG Digitalisierung und Qualitätsmanagement hatte das Vergnügen, ein spannendes Seminar bei Prof. Sven Kernebeck zu besuchen. Das Thema: „Einführung in das Arbeiten mit generativer Künstlicher Intelligenz“.

Die 12 Teilnehmenden waren begeistert von den praxisnahen Einblicken und den vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten, die KI bietet. Besonders wertvoll waren die Diskussionen über die Integration von KI in bestehende Prozesse und die damit verbundenen Chancen für das Qualitätsmanagement. Das durchweg positive Feedback der Teilnehmer bestätigt, wie wichtig es ist, sich mit innovativen Technologien auseinanderzusetzen und deren Potenzial zu nutzen.

Die rasante Entwicklung der generativen Künstlichen Intelligenz eröffnet neue Möglichkeiten – auch im Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Doch wie können diese Technologien sinnvoll eingesetzt werden, um Prozesse zu optimieren, Daten effizienter zu analysieren und gleichzeitig höchste Standards zu gewährleisten?

Aufgrund des großen Zuspruchs plant die AG Digitalisierung und Qualitätsmanagement ein weiteres Seminar, das Ihnen praxisnahe Einblicke und wertvolle Werkzeuge an die Hand gibt, um generative KI im Qualitätsmanagement effektiv zu nutzen. Ein konkretes Datum steht noch nicht fest.

Wenn Sie Interesse an diesem Seminar haben, wenden Sie sich bitte an die AG Sprecher Oliver Steidle und Dr. Thomas Petzold für weitere Informationen.

GQMG-Wissenssnack

Unerwünschtes Ereignis (UE) engl. Adverse Event (AE)

Aus ICH-E6:2002 und sehr ähnlich seit 1985 in der klinischen Forschung unveränderte Definition.

Das Konzept vom Unerwünschten Ereignis wurde in der Arzneimittelforschung entwickelt. Bei der Untersuchung eines neuen Präparates ist noch unklar, welche Nebenwirkungen ein Mittel hat. Man zeichnet jedes Ereignis auf, das nicht beabsichtigt war. Erst nach Analyse aller Fälle werden Vermutungen zum Zusammenhang angestellt. Ein UE ist also jedes unerwünschte medizinische Ereignis, das bei einem Patienten während der Behandlung oder bei einem Teilnehmer an einer klinischen Prüfung nach Verabreichung eines Arzneimittels auftritt und das nicht unbedingt in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Behandlung steht. Ein unerwünschtes Ereignis (UE), also jede ungünstige und unbeabsichtigte Reaktion oder jede vorübergehend mit der Verabreichung eines Arzneimittels oder einer Behandlung einhergehende Erkrankung, ob diese nun mit dem Arzneimittel in Zusammenhang stehen oder nicht; ob erwartet oder nicht; ob vermeidbar oder nicht. Eine Infektion nach Implantation einer Prothese ist immer ein unerwünschtes Ereignis, auch wenn wir uns mit einem gewissen Prozentsatz an Infektionen abfinden müssen. Manchmal sind auch Fehler die Ursache von unerwünschten Ereignissen. Das wissen wir aber erst nach einer sorgfältigen Untersuchung des Herganges.

Wir sollten unerwünschte Ereignisse immer ernst nehmen. UEs sind unbestreitbar und lassen sich unvoreingenommen betrachten. Wir sollten nicht voreilig von Fehlern sprechen.

Die Definition in DIN EN 15224:2017 und der WHO weicht davon ab. Sie passt eher zu dem, was in der Medizinprodukte-Richtlinie ein „Vorkommnis“ (engl. occurrence) genannt wird. Beim Vorkommnis wird ein Zusammenhang zwischen der Funktionsstörung und der schwerwiegenden Gesundheitsstörung als offensichtlich vorausgesetzt, auch wenn eine nachteilige Folge nicht eingetreten ist.

Ein Vorkommnis betrifft z. B. ein Gerät. Das Unerwünschte Ereignis tritt beim Patienten auf. Deswegen kann es ein Vorkommnis geben, das zu keinem Schaden geführt hat, aber hätte führen können. Ein UE ist immer eine medizinische Veränderung am Patienten, unabhängig von der Verursachung. Ein „Beinahe-UE“ gibt es also nicht.

Schwerwiegend ist ein Unerwünschtes Ereignis wie Tod eines Patienten, Wiederbelebung, ungeplante Zusatzeingriffe oder stark verlängerte Krankenhausbehandlung. Wenn wir schon nicht jedes UE untersuchen können, sollten wir schwerwiegende UEs immer überprüfen. Wir werden nicht nur auf Fehler als Ursache stoßen, sondern auf Unzulänglichkeiten bei medizinischen Behandlungen wie Infektionen und andere Komplikationen, die sich nicht wiederholen sollten.

Aktuelles

KHVVG passiert den Bundesrat

In einem dramatischen Finish verzichtete der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Konsens nach abgewogener Erörterung unter stupenden Argumenten sieht anders aus. Eine Ministerin musste im Vorübergehen entlassen werden, ein anderes Land stimmte ungültig ab. Am Ende sorgten sich bei aller Kritik die meisten um die Liquidität ihrer Krankenhäuser. Zustimmung, um Schlimmeres zu verhindern.

Wer meint, jetzt sei die sogenannte Reform durch, irrt gewaltig. Die Umsetzung beginnt erst. Viele Details müssen in Verordnungen geregelt werden, auch auf Landesebene. Einiges muss nachgebessert werden. Was es wohl nicht geben wird, ist eine große Revision, wie sie von Gegnern gefordert und für andere Politikfelder angekündigt wird. Eine neue Regierung – welcher Farben auch immer – wird nicht vieles ändern.

Für das Qualitätsmanagement bringen die Rechtsverordnungen nach „§ 135e Mindestanforderungen an die Qualität der Krankenhausbehandlung“ viele neue Aufgaben. Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt:

  1. die zu den Krankenhausbehandlungen gehörende Leistungen in Leistungsgruppen einzuteilen.
  2. für jede Leistungsgruppe Qualitätskriterien in Form von Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität der Leistungen festzulegen. Die Anforderungen beinhalten die Erbringung verwandter Leistungsgruppen, sachliche und personelle Ausstattung und sonstige Struktur- und Prozesskriterien.
  3. muss geregelt werden, wieweit die Qualitätskriterien in Kooperationen und Verbünden erfüllt werden dürfen.

Und weil immer Ausnahmen gemacht werden müssen, müssen auch diese näher bestimmt werden. Alles das soll bis zum 31. März 2025 klar und mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027 in Kraft sein. Man sollte als QMB mit der Anlage 1 zum § 135e anfangen. Mal sehen, was davon geht. Und was von vornherein ausgeschlossen ist. Wie also wird das Leistungsangebot zukünftig aussehen?

Ähnlich viel Arbeit kommt durch den „§ 275a Prüfungen zu Qualitätskriterien, Strukturmerkmalen und Qualitätsanforderungen in Krankenhäusern“ auf das QM zu. Dort heißt es:

„(1) Der Medizinische Dienst führt in den zugelassenen Krankenhäusern bezogen auf einen Standort Prüfungen durch zur Erfüllung 1. der nach § 135e Absatz 2 Satz 2 maßgeblichen Qualitätskriterien, 2. von Strukturmerkmalen, die in dem vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssel nach § 301 Absatz 2 festgelegt werden, 3. der Qualitätsanforderungen nach den §§ 135b und 136 bis 136c einschließlich der Prüfung der von den Krankenhäusern im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung vorzunehmenden Dokumentation sowie 4. der von den Ländern landesrechtlich vorgesehenen Qualitätsanforderungen; hierzu kann die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde den Medizinischen Dienst beauftragen“.

Alles klar? Wie das aufwandsarm abgehen soll, leuchtet zunächst mal nicht ein. Auch hier stehen die Termine für die Umsetzung im Gesetz.

Nicht weiter ausgeführt werden hier die Aufgaben bei der Zuweisung von Leistungsgruppen, die mit der Landesplanung ausgehandelt werden müssen. Oder die Zuweisung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben, die von jemandem übernommen werden müssen. Das ist alles noch völlig offen.

Ob die Neuordnung der Leistungsangebote und der Entgelte zu einer verbesserten Versorgung der Patienten mit Krankenhausleistungen führen wird, wird man sehen. Größer wird das Angebot wohl nicht. Wahrscheinlich werden die Wege länger und die Orientierung im Angebot fällt schwerer.

Wie aber durch sächliche und personelle Vorgaben die Behandlung im Krankenhaus besser werden soll, erschließt sich aus dem Gesetz nicht. Weiter wird sie von den Menschen, die dort tätig sind, abhängen.

Regierungskommission legt 11. &. 12. Stellungnahme vor

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat zwei neue Stellungnahmen und Empfehlungen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung abgegeben.

11. Stellungnahme
Die elfte Stellungnahme zielt auf die allseits beklagte Zunahme der Bürokratie, die alle Tätigkeitsfelder im Krankenhaus betrifft. Man muss jedoch zwischen unverzichtbarer Administration der Leistungsprozesse und einer repressiven Gängelung durch Bürokratie (eine eigene Herrschaftsform!) unterscheiden. Der repressive Missbrauch von Vorschriften zur Gängelung der Leistungsprozesse ist gänzlich unnötig und gehört abgeschafft. Das Qualitätsmanagement bietet dafür Alternativen ohne Repression. Hier hätten wir mehr erwartet. Richtig ist aber, dass die administrativen Lasten zugenommen haben. Bisher wurde viel in die Digitalisierung der kaufmännischen Prozesse investiert – der Leistungsprozess ist vernachlässigt worden. Die Kommission macht deswegen 10 Empfehlungen, um den Zeit- und damit Personalaufwand zu reduzieren. Jede Empfehlung sollte Anlass für intensive Diskussion geben. Vielleicht auch ohne den Kampfbegriff Bürokratie, der die Lösung in einer allgemeinen Deregulierung sucht.

  1. ePA als zentrale Datenquelle zur automatisierten Generierung und Übermittlung aller Pflichtberichte
  2. Systematische Prüfung bürokratischer Vorgaben durch die Selbstverwaltung
  3. Prüfung selbst auferlegter bürokratischer Prozesse
  4. Reduktion paralleler Strukturprüfungen auf eine Prüfung
  5. Kompetenzerweiterung für nichtärztliche Berufe
  6. Bundesweit einheitlicher Standard zum Datenträgeraustausch
  7. Vereinfachung und Vereinheitlichung der Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen
  8. Einheitliches Personalbemessungsinstrument
  9. Krankenhausindividuelle Verhandlungen über NUB und unbewertete Entgelte
  10. Übergang von Einzelfallprüfungen zu Stichprobenprüfungen im Zuge der Einführung von Leistungsgruppen und Vorhaltevergütung


12. Stellungnahme
In der zwölften Stellungnahme geht es um eine zukunftsfähige flächendeckende geburtshilfliche Versorgung. Von dieser Zielsetzung sind nicht viele im Krankenhaus betroffen. Zwei Aspekte sind aber beispielhafte Probleme: Man möchte Geburtshilfe allen Frauen gleichermaßen zugänglich machen, nicht nur in den Städten, sondern auch „in der Fläche“ – sprich auf dem Lande, das nun einmal etwas dünner besiedelt ist. Keine Frau soll weiter als 40 Kilometer zur Geburt fahren müssen – was ja Transport auf der Straße bedeutet und grenzwertig erscheint.

Die Konzentration auf leistungsfähige Einrichtungen mit möglichst gleich noch einer perinatologischen oder pädiatrischen Versorgung ist sicher das Beste, was man sich wünschen kann. Ob aber in der Fläche genügend Menschen leben, um eine Zentrumsbildung wirtschaftlich betreiben zu können, müssten die Länder sorgfältig aushandeln. Voraussichtlich bleiben einige Ecken im Lande, die weiter als 40 km vom Optimum der Versorgung entfernt sind. Die Subventionierung von kleinen Geburtshilfestationen wird abgelehnt. Auch hier wird die Landesplanung abwägen müssen, ob eine schlichte Accouchier-Anstalt nicht doch besser ist als gar keine Geburtshilfe. Aus der Zwickmühle „Nähe zu den Menschen“ und „Konzentration auf Hochleistungsmedizin" kommt man ohne lokal angemessene Planung nicht heraus. Das gilt genauso auch für andere Leistungen des Krankenhauses, nur nicht so deutlich.

Höchste Priorität für die Patientensicherheit – Petition gestartet

Seit zwei Jahrzehnten sind die Fortschritte beim Schutz von Patienten vor vermeidbaren Schäden im Gesundheitswesen zu wenig vorangekommen. Vermeidbare Schäden entstehen zum Beispiel durch fehlende Informationen, unzureichende Infektionsprävention, falsche Medikation, Fehldiagnosen oder durch systemische Probleme wie Personalmangel.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) fordert den Deutschen Bundestag auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Sicherheit der Patienten in der Gesundheitsversorgung zu fördern und auszubauen. Hierfür muss der Globale Aktionsplan für Patientensicherheit 2021-2030 der WHO strukturiert finanziert und mit politischer Unterstützung bis 2030 umgesetzt werden.

Patientensicherheit ist für die GQMG ein wichtiges Thema. Die Vorstandsmitglieder der GQMG haben deshalb beschlossen, sich an der Petition des APS „Schaffung von Rahmenbedingungen zur Förderung bzw. zum Ausbau der Sicherheit der Patient:innen in der Gesundheitsversorgung“ vom 09.08.2024 anzuschließen. Denn es gibt noch viel zu tun, um den Global Safety Action Plan der WHO umzusetzen. Wir leisten als Gesellschaft dafür einen Beitrag und finden es wichtig, allen Interessierten, Engagierten und Aktiven die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Eine sichere Behandlung von Patientinnen muss den höchsten Stellenwert im deutschen Gesundheitssystem haben. Seien Sie auch dabei und unterstützen Sie dieses Vorhaben noch bis zum 12. Dezember 2024!

HRO-Award: Die Preisträger 2024

Am 7. November wurde der diesjährige HRO-Award in Berlin vergeben. Die prämierten Teams sind in der direkten Patientenversorgung tätig und engagieren sich für höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards. Dabei setzen sie auf fortlaufendes Training und fein abgestimmte Prozessoptimierung.
 

  • DRF Luftrettung Stiftung Luftrettung gem. AG, Filderstadt
    Datenbasiertes Risikomanagement für die Patientensicherheit
  • Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel
    Das SHARE TO CARE-Programm in der Kieler Klinik für Nuklearmedizin am UKSH
  • Rettungszweckverband München
    Mobiler Computertomograph auf dem Münchner Oktoberfest
     

Nationale Versorgungsleitlinien bleiben erhalten

Nach dem Aus für die Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung (ÄZQ) zum Ende des Jahres, hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) gemeinsam mit ihren Fachgesellschaften ein Konzept entwickelt, um die Nationalen VersorgungsLeitlinien (NVL) fortzuführen. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) unterstützt den aktuellen Konzeptvorschlag der AWMF zum Erhalt der NVL. Die Fachgesellschaft plädiert erneut dafür, eine unabhängige Instanz zu schaffen, die diesen wichtigen Prozess koordiniert, damit evidenzbasierte Medizin auch weiterhin bei den Menschen ankommt.

Umweltkatastrophen: Vorbereitung auf eine sichere Evakuierung oder Schutz an Ort und Stelle

Mehr denn je müssen sich Gesundheitseinrichtungen auch an Orten, die bisher nicht als gefährdet galten, auf Umweltkatastrophen wie Hurrikane, Tornados, Waldbrände, Überschwemmungen und extreme Hitze vorbereiten. Wann immer sich eine Katastrophe ereignet, müssen Gesundheitseinrichtungen darauf vorbereitet sein, alle Menschen vor Ort schnell zu evakuieren oder an Ort und Stelle in Sicherheit zu bringen.

Die Joint Commission (JC) hat in einem Alert die Schritte beschrieben, die von der JC akkreditierte Einrichtungen bei der Vorbereitung auf wetter- und klimabedingte Katastrophen in Betracht ziehen sollen.

Das Amendment zur ISO 9001 (siehe unten) verlangt von den Einrichtungen eine Abwägung in derselben Art: Im Kontext-Kapitel müssen ab sofort Überlegungen zum Klimawandel und seinen Folgen angestellt werden. Erfahren Sie mehr hierzu im Dokument Nr. 69 der Joint Commission.

Beruflicher Wechsel von ...

Arnt Suckow wechselt von der Universität Göttingen an das Universitätsklinikum der TUM München.

Suckow ist Gesundheitsökonom und Dr. rer. nat, Dipl.-Biol. Er hat 20 Jahre Berufserfahrung im Krankenhausbereich, primär im universitären Bereich sowie umfassende Branchenkenntnisse im Gesundheitswesen.

Fast 18 Jahre war er an der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) als Leiter Stabsstelle Qualitäts‐ und Risikomanagement UMG (2010- 2024) tätig. Er leitete die Clearing‐Stelle UMG, inkl. Betreuung des Hinweisgeber‐Portals und war Mitglied des Compliance‐Komitees der UMG.

Er ist Qualitätsmanager (Ärztliches Qualitätsmanagement) und Quality Specialist Klinische Forschung, Healthcare Risk Manager und Patient Safety Manager sowie Klinischer Risikomanager, System-Auditor / Auditor für diverse Normen.

Am TUM Universitätsklinikum in München ist er beauftragt, einen neuen Geschäftsbereich aufzubauen, der neben dem Qualitäts- und Risikomanagement als zentralen Bestandteil weitere Governance-Bereiche beinhalten wird. Die aktuelle Bezeichnung lautet "Geschäftsbereich Qualitätsmanagement, Risikomanagement und Innenrevision“.

Buchempfehlung

Mut zu neuen Ideen – Für eine dauerhafte Verlässlichkeit unseres Gesundheitswesens

Wer sich fragt, wo bei allen Kontroversen eine Übereinstimmung zwischen den politischen Plänen für eine Umgestaltung der Krankenversorgung zu finden sei, kann sich aus einem übersichtlichen Papier belesen, das Hermann Grohe für die Konrad-Adenauer-Stiftung herausgegeben hat. Enthalten sind zwei Beiträge: der erste von Prof. Josef Hecken, dem unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses und von Dr. Jochen Pimpertz, dem Leiter des Clusters Staat, Steuern und Soziale Sicherung am Institut der Deutschen Wirtschaft.

Nach Analyse der Grundlagen des deutschen Gesundheitswesens und dem zukünftig erkennbaren Wandel werden konkrete Pläne für eine Anpassung dargestellt.

Die Wirksamkeit medizinischer und pflegerischer Leistungen soll durch bessere Verzahnung der verschiedenen Versorgungsbereiche erreicht werden. Daneben sehen die Autoren die Notwendigkeit, durch „Preissignale“ das Kostenbewusstsein aller Beteiligten zu stärken, ohne den solidarischen Charakter unseres Gesundheitswesens in Frage zu stellen.

Wer von einer neuen Regierung eine Gegenreform erwartet, sollte sich die Denkanstöße der Autoren anschauen. So weit liegen die politischen Lager gar nicht auseinander.

Die gesamte Studie ist kostenfrei bei der Herausgeberin, der Konrad-Adenauer-Stiftung, zu lesen.

CIRS-Fälle




Aus dem Netzwerk CIRS Berlin

"Patient unter falschem Namen aufgenommen"









Aus dem Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0

"Wo ist der Patient?"






Aus der Normenschmiede

Neuer Zusatz zur ISO 9001

Das Technische Komitee ISO/TC 176, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung, Unterkomitee SC 2 Qualitätssysteme, hat in Übereinstimmung mit dem Beschluss 75/2023 des Technischen Lenkungsausschusses (Londoner Erklärung) einen Zusatz zur ISO 9001 erstellt.

ISO 9001:2015/Amd 1:2024
Quality management systems — Requirements
Amendment 1: Climate action changes

Der Zusatz lautet:

  • 4.1 Fügen Sie den folgenden Satz am Ende des Unterabsatzes ein: Die Organisation muss feststellen, ob der Klimawandel ein relevantes Thema ist.
  • 4.2 Füge folgende Anmerkung am Ende des Unterparagraphen hinzu: ANMERKUNG Relevante interessierte Parteien können Anforderungen bezüglich des Klimawandels haben.

Wer diese neue Anforderung für überzogen hält, weil bei uns keine Hurrikans, Feuersbrünste oder Extremhitzewellen zu befürchten sind, erinnere sich bitte an das Hochwasser im Tal der Ahr. Mehrere völlig überraschte Einrichtungen der Gesundheitsversorgung wurden nahezu hinweggeschwemmt. Die Starkregenkatastrophe war in Deutschland nicht so katastrophal wie jetzt in Spanien – aber denkbar sind solche Ereignisse auch bei uns. Zu den Abwägungen gehört auch, was der Betrieb eines Krankenhauses an Umweltbelastungen hervorruft.

Nach Auskunft der großen Zertifizierungsgesellschaften wird die Anforderung bei Rezertifizierung ab sofort berücksichtigt. Man wird nicht bis zur Revision der ISO 9001 warten.

Deklaration von Helsinki revidiert:
Auf der 75. Generalversammlung des Weltärztebundes (WMA) wurde im Oktober in Helsinki, Finnland eine neue Revision der Deklaration von Helsinki „Ethical Principles for Medical Research Involving Human Participants“ veröffentlicht. Eine deutsche Übersetzung gibt es noch nicht, eine leicht fassliche Erläuterung kann man sich als Podcast mit dem Präsidenten der Bundesärztekammer anhören.

Veranstaltungen und Seminare

10.12.2024 – online
GQMGimpuls: Qualitätssicherung im Labor [mehr ...]

12.12.2024 – online
anaQuestra | Webseminar: Psychosoziale Belastungen – Welchen Nutzen bieten Befragungen? [mehr ...]

20.-22.1.2025 & 17.-19.2.2025 – online
Ausbildung zum qualifizierten Klinischen Risikomanager nach ISO 31000 und ÖNORM 4903 [mehr ...]

19.-21.2.2025 – Berlin
Zertifizierte Ausbildung zum/zur klinischen Risikomanager*in - Kurs-Module A – C [mehr ...]

13.-14.3.2025 – Hamburg
32. GQMG-Jahrestagung [mehr ...]

Stellenangebote

Der Konzernbereich Qualität der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA sucht für den Standort Hamburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Arzt (w/m/d) für digitale Behandlungspfade in Teilzeit [mehr ...]

Das Städische Klinikum Solingen sucht zum 1.1.2025 eine Leitung Qualitätsmanagement (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit [mehr ...]

Das Universitäre Centrum für Tumorerkrankungen (UCT) Frankfurt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Zentrumskoordinator (m/w/d) Onkologisches Zentrum in Vollzeit [mehr ...]