Neues aus der GQMG

  • Volle Kraft voraus! GQMG Jahrestagung 2024
  • Save the Date: Nächste Mitgliederversammlung im November
  • Das Krankenhausverzeichnis und die zielgerichtete Suche nach einem geeigneten Anbieter
  • Von Worten zu Bildern: Die Magie der KI-gesteuerten Generierung von Inhalten
  • Never Events führen zur Beweislastumkehr
  • Qualitätsregelkarten – was lässt sich mit ihnen messen?
  • G-BA-Richtlinie zur Ersteinschätzung von Notfällen: nicht erfüllbare Forderungen
  • GQMG-Wissenssnack

Aktuelles

  • Heftige Gefechte um das Krankenhaustransparenzgesetz
  • Beanstandung der Richtlinie zur Ersteinschätzung Notfallversorgung durch das Bundesministerium für Gesundheit
  • Digitale Transformation deutscher Gesundheitseinrichtungen
  • 17. Nationaler Qualitätskongress Gesundheit
  • Buchempfehlung
  • CIRS-Fälle
  • Aus der Normenschmiede
  • ZEFQ
  • Veranstaltungen und Seminare
  • Stellenangebote

Neues aus der GQMG

Volle Kraft voraus! GQMG Jahrestagung 2024

In bewegten Zeiten gibt die GQMG ihrer Jahrestagung 2024 das Motto: „Volle Kraft voraus! Zukunft mit Qualität". Der Nachweis hoher Qualität wird für die Zukunft von Kliniken erhebliche Bedeutung bekommen. Das hanseatische Motto spielt auf den Tagungsort in der Medical School Hamburg an, wo am 7. und 8.03.2024 erneut Praktiker des Qualitätsmanagements und QM-Vordenker zusammenkommen.

Die Nachwirkungen der Coronapandemie, die desolate Finanzierung der Kliniken und die Pläne der Gesundheitsminister von Bund und Ländern bewegen die deutsche Krankenhauslandschaft. 2020 gliederten die Pflegebudgets einen Teil der Klinikfinanzierung aus der DRG-Kalkulation aus. Nun soll die Vorhaltefinanzierung einen erheblichen weiteren Anteil von der Einzelfallabrechnung trennen. Gleichzeitig werden die Länder das Portfolio der Kliniken über Leistungsgruppen festlegen und diese von Strukturkriterien abhängig machen. Das Bundesgesundheitsministerium will die Qualität der Versorgung transparent machen. Die Kliniklandschaft ist in einem großen Umbruch. Hohe Qualität und wie sie strukturell 24/7 zu gewährleisten ist, wird über die Zukunft von Kliniken entscheiden. Gleichzeitig greift die Befürchtung um sich, dass die kleinteiligen Strukturprüfungen des Medizinischen Dienstes die Blaupause für zukünftige Prüfungen geben werden.

Mehr Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgen in Kürze. Noch ist die Anmeldung nicht freigeschaltet. Da zeitgleich aber andere große Veranstaltungen in Hamburg stattfinden, empfiehlt sich eine zeitnahe Reservierung der Hotelzimmer.

Save the Date: Nächste Mitgliederversammlung im November

Mittlerweile ist es schon zur Routine geworden. Auch in diesem Jahr findet die Mitgliederversammlung über Zoom statt. Am 17.11.2023 ab 15:00 Uhr lädt der Vorstand der GQMG die Mitglieder ein. Die offiziellen Einladungen erhalten Sie fristgerecht.

Neben den Berichten aus der Arbeit des Vorstandes und den Arbeitsgruppen werden auch die neuen Arbeitshilfen der Arbeitsgruppen vorgestellt.

Das Krankenhausverzeichnis und die zielgerichtete Suche nach einem geeigneten Anbieter

20 Interessierte haben sich im letzten GQMGaktuell darüber informiert, welche Stolperfallen es bei der Gestaltung eines Krankenhausportals gibt. Insbesondere die Aktualität der medizinischen Ergebnisse – bedingt durch die notwendige fachliche Bewertung der rechnerischen Ergebnisse – wurde beleuchtet.

Rene Schubert von der DKTIG erläuterte ausführlich, wie das Krankenhausverzeichnis nach 20 Jahren der Entwicklung, patientenorientiert handlungsrelevante Informationen aufbereitet und eine zielgerichtete Suche nach einem geeigneten Anbieter unterstützt.

Von Worten zu Bildern: Die Magie der KI-gesteuerten Generierung von Inhalten

Künstliche Intelligenz hat die Art und Weise verändert, wie wir mit Technologie interagieren. Im nächsten GQMGaktuell, am 11.10.2023 zwischen 13 und 14 Uhr, konzentriert sich Saban Ünlü (CEO, netTrek GmbH & Co. KG) auf ChatGPT.

Ein Modell, das unglaubliche Ergebnisse bei der Generierung und Analyse von Text und Wissen ermöglicht. Der Vortrag beginnt mit einem Exkurs in die Bild- und Sprachgenerierung und lässt uns dann in die Welt von ChatGPT eintauchen. In einer Kombination aus Theorie und praktischen Beispielen wird die Faszination dieser Technologie beleuchtet und ihre Anwendung vorgestellt.

Die Moderation übernehmen Oliver Steidle und Dr. Thomas Petzold. Diese Veranstaltung der GQMG ist kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung zu besuchen.

Never Events führen zur Beweislastumkehr

„Die Organisationshaftung ist ein scharfes Schwert“, betonte jetzt der Medizinrechtler Prof. Dr. Dieter Hart im GQMGimpuls. Vor über 30 Online-Teilnehmern ging er in seinem Beitrag „Never events – Überlegungen zum Medizinhaftungsrecht“ unter anderem auf die Abgrenzung der Behandlungsfehler von Organisationsfehlern ein.

Gute Organisation dient unter anderem der Prävention von Never Events, von Ereignissen, die unter „voll beherrschbaren“ Bedingungen auftreten und Schäden verursachen oder zumindest das Potenzial dazu haben. Das gilt exemplarisch für den Ausschluss von Verwechslungen. Umstritten dagegen ist, ob oder unter welchen Umständen Dekubiti als Never Events gewertet werden können.

Im Haftungsprozess führt ein verwirklichtes Never Event dazu, einen groben Behandlungsfehler zu vermuten. Damit wird die Beweislast den Behandelnden aufgebürdet und ihr Scheitern vor Gericht sehr viel wahrscheinlicher. Das Fehlen einer „chirurgischen Checkliste“ (Team-time-out) würde beispielsweise die Haftung für eine Verwechslung ohne weitere Abwägung der Klinik zuordnen.

Risikomanager, die an der Vermeidung von Never Events arbeiten, unterstützen also nicht nur Patienten und Ärztinnen. Sie müssen auch bei der Klinikgeschäftsführung hohes Ansehen genießen, betonte die Moderatorin der Veranstaltung, Dr. Kyra Schneider, Leiterin der Stabsstelle Patientensicherheit & Qualität des Universitätsklinikums Frankfurt am Main. In der regen Diskussion war man sich einig, dass Klinikleitungen eine wichtige Zielgruppe für die Impulse dieser Veranstaltung sind.

Qualitätsregelkarten – was lässt sich mit ihnen messen?

Nur besser als die Anderen oder selbst von Tag zu Tag besser? Qualitätsvergleiche zwischen Einrichtungen werfen viele methodische Probleme auf. Eine Alternative sind Qualitätsregelkarten, aus denen eine kontinuierliche Verbesserung erkennbar ist. Die Controller lieben sie, Geschäftsführer auch. Qualitätsmanager wissen oft nichts mit ihnen anzufangen.

Das GQMGimpuls, welches ursprünglich bereits im letzten Jahr stattfinden sollte, wird nun am 10.10.2023 ab 16 Uhr stattfinden. Dr. Ulrich Paschen wird dann dieses Werkzeug vorstellen. Er will in dieser Veranstaltung der GQMG zeigen, wie Daten aufbereitet und dargestellt werden müssen, um die Stabilität der Prozesse und Trends in der Qualitätsentwicklung beobachten zu können. Ganz ohne Statistik geht das nicht – der Teil bleibt aber harmlos. Mit einigen Beispielen aus dem Krankenhaus erläutert er, welche Qualitätsmerkmale man mit ihnen messen kann. Wo Daten weitgehend digitalisiert sind, beginnt die große Zukunft der QR-Karten. Darauf sollte das Qualitätsmanagement sich vorbereiten.

Die Moderation übernimmt Dr. Thomas Groß. Diese Veranstaltung der GQMG ist kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung zu besuchen.

G-BA-Richtlinie zur Ersteinschätzung von Notfällen: nicht erfüllbare Forderungen

Im GQMGaktuell skizzierte jetzt Prof. Dr. Rajan Somasundaram seine Visionen einer sektorübergreifenden zukünftigen Struktur der Notfallversorgung. Der Leiter der Zentralen Notaufnahme und Aufnahmestation der Charité und Mitglied der Regierungskommission referenzierte dabei auf die vierte Stellungnahme der Regierungskommission zur Reform der Notfall- und Akutversorgung.

Einige Vorgaben der aktuellen Richtlinie des G-BA zu einer erweiterten Ersteinschätzung in der Notaufnahme beschrieb er als flächendeckend nicht erfüllbar. So brauche es für den geforderten Einsatz von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Akut- und Notfallmedizin geschätzt 6.000 qualifizierte Ärzte, während aktuell nur etwa 1.000 über diese Qualifikation verfügen. Und bürokratische Vorgaben beim Übergang in die stationäre Behandlung erschwerten medizinische Entscheidungen. Somasundaram stellte gleichwohl erfreut fest, dass in den Kliniken ein Umdenken einsetze: Nicht die jüngsten und unerfahrensten Ärzte sollten im Hochrisikobereich Notaufnahme arbeiten, sondern erfahrene Spezialisten. „Wir alle sind Patienten“, gab der Referent den 30 Teilnehmern mit. Es gehe um die sinnvolle Versorgung.

GQMG-Wissenssnack

Gesundheitsversorgung

Klar, man kann niemanden mit Gesundheit versorgen wie mit Lebensmitteln, Strom oder Wasser. Man kann Kranke mit medizinischen Leistungen der Pflege, Diagnostik und Therapie versorgen. „Krankenversorgung“ wäre hier richtiger, wird aber gemieden, seit die Krankenkassen lieber Gesundheitskassen sind.

Gesundheitsversorgung kann man auf zwei Ebenen betrachten: die eine ist die Frage danach, wie Leistungserbringer ihre Versorgungsleistungen bereitstellen – welche und wie viele stationäre, ambulante Behandlungen, Arzneimittel, Medizinprodukte, Hilfsmittel werden wo und wie angeboten und genutzt? Sie ist die politische und soziale Ebene der Versorgung.

Die andere Ebene ist die klinische Behandlung – wie wird gepflegt? Wie werden Leiden erkannt, behandelt oder gelindert? Auf dieser Ebene treffen Leistungserbringer und Empfänger direkt zusammen. Sie ist die Ebene der persönlichen, individuellen Versorgung. Hier geht es um die Qualität der Leistungen, die keineswegs vom Himmel fällt.

Auf beiden Ebenen gelten eigene Gesetze und Regeln. Beide Betrachtungsweisen sind berechtigt. Man muss nur immer angeben, auf welcher man sich bewegt. Ihre Vermischung ist der häufigste Anlass für Missverständnisse.

Aktuelles

Heftige Gefechte um das Krankenhaustransparenzgesetz

Am Donnerstag, dem 21.09.2023, wurde erstmals das sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz (Schriftstück 20/8408) im Bundestag beraten. Es soll den Bürgern helfen, sich in der Krankenhauslandschaft besser zurechtzufinden. Geplant ist ein Transparenzverzeichnis mit unabhängigen Informationen über die Leistungsbreite und Qualifikation eines Krankenhauses, das im Internet veröffentlicht wird.

Die Gesetzesnovelle gilt als Einstieg in die umfassende Reform der stationären Versorgung. Die verbesserte Transparenz sei für viele Patienten ein entscheidender Faktor, wenn sie sich für eine Behandlung in einem Krankenhaus entschieden, so BM Lauterbach. So würden künftig Informationen über verfügbare Fachärzte und Pflegekräfte in den Kliniken, Komplikationsraten und Erfahrungen mit bestimmten Eingriffen zugänglich gemacht. Die große Krankenhausreform bestehe insgesamt aus vier Teilen, wovon das Transparenzgesetz der erste Baustein sei. Hinzu kämen eine Finanzreform mit Vorhaltepauschalen sowie Reformen der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes. Lauterbach versprach, Deutschland werde nach der großen Krankenhausreform eines der besten Krankenhaussysteme in ganz Europa haben.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat für das Vorhaben keine freundlichen Worte: „Dieses Gesetzgebungsvorhaben ist eine Mogelpackung, die den Bund-Länder-Kompromiss ad absurdum führt und die Bundesländer überrumpelt und entmachtet. Für die Krankenhäuser bedeutet es absehbar schwere Verwerfungen in der Krankenhausstruktur und ein Wegbrechen wohnortnaher Versorgungsstrukturen sowie einen massiven Bürokratieaufbau zur sinnlosen Differenzierung des vorhandenen Personals auf einzelne Leistungsgruppen. Den Bürgerinnen und Bürgern bringt diese "Transparenz" keinen nennenswerten Gewinn." DKG zum Krankenhaustransparenzgesetz

Die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des G-BA haben sich mit einer ziemlich vernichtenden Stellungnahme gegen das Vorhaben gewandt. Der G-BA werde völlig übergangen. Der Auftrag für das Transparenzportal ergeht an das IQTIG ohne Beteiligung des G-BA, sogar mit Priorität vor allen anderen Aufträgen. Möglicherweise werde gegen Grundrechte verstoßen. Fragen der Haftung für falsche Informationen mit eventuell erheblichen Schadensersatzforderungen blieben offen.

Man darf gespannt sein darauf, ob der Transparenzplattform gelingt, was allen bisher großartig ausgelobten Vergleichsportalen verwehrt blieb: eine rechtlich zulässige und verlässliche Information, die für die Nutzer auch relevant ist. Nur dann werden sich Patienten dort Rat holen.

Entscheidungen zu Leben und Gesundheit werden vielleicht doch anders getroffen als bei der Wahl von Konsumgütern à la Check24.

Beanstandung der Richtlinie zur Ersteinschätzung Notfallversorgung durch das Bundesministerium für Gesundheit

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die G-BA-Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung beanstandet. Somit wird die Anfang Juli beschlossene Verordnung nicht in Kraft treten.

Das Schreiben des BMGs ist auf der Website des G-BAs veröffentlicht. Das Ministerium beruft sich darauf, dass die G-BA Richtlinie gegen geltendes Recht verstoße. Das Inkrafttreten der Richtlinie müsse durch die Beanstandung verhindert werden, „um den Zweck der Patientensicherheit (Artikel 2 Absatz 2 GG) und die Wahrung der berechtigten Interessen der Krankenhäuser zu erreichen.“

Das Ministerium hat immerhin 7 Rechtswidrigkeiten identifiziert. Harter Tobak. Das hört sich dann so an:

„Gemäß § 120 Absatz 3b Satz 1 SGB V hatte der G-BA bis zum 30. Juni 2023 eine Richtlinie zu beschließen, die Vorgaben zur Durchführung einer qualifizierten und standardisierten Ersteinschätzung des medizinischen Versorgungsbedarfs von Hilfesuchenden, die sich zur Behandlung eines Notfalls nach § 76 Absatz 1 Satz 2 SGB V an ein Krankenhaus wenden, beinhaltet. Weiter knüpft § 120 Absatz 3b Satz 4 SGB V die Vergütung ambulanter Leistungen zur Behandlung von Notfällen im Krankenhaus nach § 76 Absatz 1 Satz 2 SGB V ab dem Inkrafttreten der Richtlinie nach Satz 1 daran, dass bei der Durchführung der Ersteinschätzung nach Satz 1 ein sofortiger Behandlungsbedarf festgestellt wurde oder zu diesem Zeitpunkt keine Notdienstpraxis in oder an dem jeweiligen Krankenhaus gemäß § 75 Absatz 1b Satz 3 SGB V in unmittelbarer Nähe geöffnet ist. Gemäß § 10 Absatz 1 EE-RL ist die Richtlinie ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens für alle Krankenhäuser im Sinne von § 2 Absatz 3 EE-RL verbindlich, soweit die Absätze 2 bis 5 nichts Abweichendes bestimmen.“

Alles klar?

Digitale Transformation deutscher Gesundheitseinrichtungen

Durch technischen Fortschritt hat die Digitalisierung in den letzten Jahrzehnten eine rasante Entwicklung erlebt und beeinflusst nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens. Die Integration digitaler Technologien und Prozesse hat ein hohes Potenzial, die Qualität von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern.

Kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen für die drei Handlungsfelder – Versorgungsprozesse, Datengenerierung und -nutzung – in Versorgung und Forschung sowie Technologien und Anwendungen sind als Teil der Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) formuliert. Gesundheitsminister Lauterbach bietet damit einen „handlungsleitenden Kompass mit der Perspektive 2030“ an. Vom Gelingen dieser Digitalisierungsvorhaben hänge nicht weniger ab, als die Frage, ob Deutschland bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu anderen Industrienationen aufschließen könne.

Die Urologie muss sich den neuen Anforderungen stellen. Dies kann am besten durch Beteiligung an der Entwicklung erfolgen. Die Chancen und Risiken der Digitalisierung für die Urologie werden anhand ausgewählter Aspekte im Artikel "Digitalisierung in der Urologie – Herausforderung und Chance" erörtert.

17. Nationaler Qualitätskongress Gesundheit

Zeitenwende im Kliniksektor: Mehr Qualität wagen!

Am 9. und 10.11.2023 treffen sich Experten, Fachleute und Interessierte in Berlin, um sich über die aktuellen Entwicklungen, Best Practices und Herausforderungen im Bereich des Kliniksektors auszutauschen. Themen wie Patientensicherheit, Qualitätsmanagement, Digitalisierung im Gesundheitswesen und innovative Ansätze werden diskutiert. Der Kongress bietet eine Plattform für Wissensaustausch, Networking und Inspiration für alle, die sich für die Verbesserung der Qualität im Gesundheitswesen engagieren.

Diskutieren Sie mit!

Buchempfehlung

Qualitätsmanagement für Krankenhäuser – Was auch in schwierigen Zeiten noch möglich und nötig ist

Qualitätsmanagement ist eine Führungsaufgabe, die unmittelbar in der Verantwortung der obersten Leitung einer Einrichtung verankert ist. Qualitätsmanagement fokussiert sich heutzutage mehr auf interne Prozesse und Veränderungen, muss aber zukünftige interne und externe Neuerungen begleiten. Das Gesundheitswesen wird Sektorengrenzen neu definieren und gegebenenfalls über Bord werfen. In einer sich immer schneller verändernden Welt muss sich auch das Qualitätsmanagement verändern. Gerade auch im Rahmen der Digitalisierung werden große Veränderungen auf das Gesundheitswesen zukommen.

In dem Kontext wird betrachtet, wie das Qualitätsmanagement auf der einen Seite selber digitaler werden kann und auf der anderen Seite, wie sich das Qualitätsmanagement selber in den Prozess der Digitalisierung einbringen kann. Das vorliegende Buch ist Teil der Buchreihe "Kurswechsel - Patientenversorgung für neue Herausforderungen positionieren".

Oliver Steidle (Hrsg.)
Softcover | 2023 | 118 Seiten | ISBN-13: 978-3964746962

CIRS-Fälle




Aus dem Netzwerk CIRS Berlin

"Medikation - Dokumentation vs. Realität"









Aus dem Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0

"Verwerfen eines Blutproduktes"






Aus der Normenschmiede

ISO 7101 – eine neue internationale Norm für Einrichtungen der Gesundheitsversorgung

Der Entwurf ISO/DIS 7101 Healthcare organization management – Management systems for quality in healthcare organizations – Requirements wurde angenommen. Von den 30 P-Mitgliedern des TC 304 haben 18 dem Entwurf zugestimmt, 12 haben sich der Stimme enthalten, darunter auch DIN. Der Entwurf wurde von keinem Mitglied abgelehnt. Damit ist ISO 7101 eine internationale Norm.

Die Norm kann von DIN nicht so einfach übernommen werden. Die europäischen Normungsinstitute haben sich erst kürzlich auf eine Verlängerung von EN 15224:2015 um weitere 10 Jahre geeinigt. Nach den europäischen Regeln sind alle Mitgliedsinstitute daran gebunden. CEN müsste EN 15224 zunächst durch ISO 7101 ersetzen – was zurzeit nicht vorgesehen ist.

Mit ISO 9001 geht’s doch voran

Mit knapper Mehrheit hatte das TC 176 sich noch 2020 für eine Bestätigung der ISO 9001:2015 ausgesprochen. Eine Benutzerumfrage aus demselben Jahr war zu eben diesem Ergebnis gekommen. Weil aber das Ergebnis so knapp war, hat man ein Projekt gestartet, um nach Anhaltspunkten für eine Überarbeitung zu forschen. Aktuelle Fragestellungen wie Resilienz, Lieferkettenmanagement, Veränderungsmanagement, Nachhaltigkeit, Umgang mit Risiken und Wissen der Organisation sollen weiter ausgebaut werden. Anwendungsbereich und Struktur der Norm bleiben dagegen weitgehend erhalten. Jetzt wird eine Gruppe zur Revision gebildet und ein/e Convenor gesucht. Ein Entwurf zur Design-Spezifikation für das Projekt liegt schon vor.

Standard der ACSQHC zur klinischen Versorgung von Hüftfrakturen aktualisiert

Hüftfrakturen sind eine der häufigsten Todes- und Morbiditätsursachen bei älteren Menschen. Jeder Vierte stirbt innerhalb des ersten Jahres nach einer Hüftfraktur. Die Verletzung führt häufig zu einer eingeschränkten Beweglichkeit und einem Verlust der Selbstständigkeit.

Der überarbeitete Standard für die klinische Versorgung von Hüftfrakturen (2023) bietet Leitlinien zur Schmerzbehandlung, Zeit bis zur Operation, Mobilisierung und Prävention künftiger Frakturen. Eine wesentliche Änderung ist die Verkürzung der maximalen Zeit bis zur Operation von 48 Stunden auf 36 Stunden, unabhängig davon, wo sich ein Patient zur medizinischen Versorgung vorstellt.

Der erstmals im Jahr 2016 veröffentlichte binationale Standard wurde von der Australischen Kommission für Sicherheit und Qualität in der Gesundheitsversorgung (ACSQHC) entwickelt, um die Behandlung von Menschen mit einer Hüftfraktur zu verbessern.

Der aktualisierte Standard wurde am 11.09.2023 auf der binationalen Konferenz Hip Fest vorgestellt, die vom Australian & New Zealand Hip Fracture Registry (ANZHFR) ausgerichtet wird. Die ANZHFR veröffentlicht zeitgleich ihren Jahresbericht 2023, der über 16.000 Datensätze zu Hüftfrakturen zu Behandlungsergebnissen von 97 teilnehmenden Krankenhäusern enthält.

ZEFQ

Veranstaltungen und Seminare

28.9.2023 – online
anaQuestra | Webseminar: Die 360° Analyse bringt positive Effekte für Ihre Zukunft [mehr ...]

28.–30.9.2023 – Reutlingen
Interdisziplinäres Symposium zur Simulation in der Medizin [mehr ...]

29.–30.9.2023 – Berlin
Akademie für klinisches Risikomanagement: Resilienztraining [mehr ...]

4.–6.10.2023 – online
Akademie für klinisches Risikomanagement: Fortbildung zum Patientensicherheitsbeauftragten [mehr ...]

10.10.2023 – online
GQMGimpuls: Qualitätsregelkarte [mehr ...]

11.–13.10.2023 und 1.–3.11.2023 – Berlin
Akademie für klinisches Risikomanagement: Zertifizierte Ausbildung zum klinischen Risikomanager*in [mehr ...]

11.10.2023 – online
GQMGaktuell: Von Worten zu Bildern:  Die Magie der KI - gesteuerten Generierung von Inhalten [mehr ...]

25.10.2023 – online
Akademie für klinisches Risikomanagement: Aktualisierung des Patientensicherheitsbeauftragten [mehr ...]

26.10.2023 – online
anaQuestra: HinSchG und LkSG sind in Kraft: Eine Chance für Gesundheitseinrichtungen? [mehr ...]

6.11.–10.11.2023 – Hamburg
Marsh Medical Consulting: Fortbildung zum zertifizierten Healthcare Risk Manager (HRM)/Patient Safety Manager [mehr ...]

Stellenangebote

Viopsy sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w/d) mit Schwerpunkt Qualitätsmanagement in Minijob-Umfang bzw. Teilzeitumfang [mehr ...]

Die Sana Kliniken AG sucht ab sofort am Standort Ismaning einen Experten (m/w/d) Qualitätscontrolling und Ergebnisqualität in Vollzeit [mehr ...]

Das Universitätsklinikum Essen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Referent/in im Qualitätsmanagement und klinisches Risikomanagement [mehr ...]