GQMG fordert Qualitätsmanagement und Patientensicherheit als klinisches Fach

Die neue Approbationsordnung für Ärzte sollte das Medizinstudium um ein klinisches Fach „Medizinisches Qualitätsmanagement und Patientensicherheit“ erweitern. Das fordert die Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung (GQMG) in einer Stellungnahme zur neuen Approbationsordnung. Der Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht diese Themen lediglich als Ausbildungsinhalt vor. Eine Verteilung auf unterschiedliche Fächer und Lehrformate greife jedoch zu kurz, so der Vorsitzende der GQMG, PD Dr. med. Jens Maschmann.

Die GQMG begrüßt, dass das Ministerium die Grundlagen der ärztlichen Qualitätssicherung sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Gewährleistung der Patientensicherheit klar als Ziel der ärztlichen Ausbildung definiert. Auch Führung und Management finden nun Niederschlag im Themenkatalog. Es erscheint jedoch angebracht, diese Lehrinhalte nicht mehr auf unterschiedliche Fächer und Lehrformate zu verteilen. Vielmehr gehören die definierten Konzepte und Werkzeuge von Qualitätsmanagement und Patientensicherheit an den Fakultäten explizit in „scheinpflichtige“ Lehrveranstaltungen im klinischen Studienabschnitt.

Die GQMG schlägt daher vor, ein Fach „Medizinisches Qualitätsmanagement und Patientensicherheit“ als klinisches Fach im Sinne eines Querschnittsbereichs aufzunehmen. So ist dies etwa für die Medizinische Informatik erfolgt. Damit wird sichergestellt, dass ausgewiesene Vertreter des Faches die Grundkonzepte des Qualitäts- und Risikomanagements in der Medizin kohärent vermitteln. Eine „Fraktionierung“ der Thematik auf alle anderen klinischen Fächer lässt sich so vermeiden.

 

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