September 2026

Neues aus der GQMG

  • GQMG-Jahrestagung 2027 – Save the Date
  • Herzlichen Dank an Dr. Ulrich Paschen
  • Einblick in den GQMGimpuls: Peer Support
  • GQMGimpuls: Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) & das neue IT-gestützte Meldeverfahren
  • GQMG-Interviewpodcast – neue Episoden online
  • GQMG-Wissenssnack

Aktuelles

  • Lohfert-Preis 2026 für „ePROtect“
  • Berufliches, Persönliches
  • Beruflicher Wechsel von Thilo Grüning
  • Neues Mitglied
  • Journal Club
  • CIRS-Fälle
  • Juristisches, Regulatorisches
  • Aus der Normenschmiede
  • ZEFQ
  • Veranstaltungen und Seminare
  • Stellenangebote

Neues aus der GQMG

GQMG-Jahrestagung 2027 – Save the Date

Merken Sie sich bereits jetzt den Termin für die GQMG-Jahrestagung 2027 vor: Am 8. und 9. April 2027 lädt die GQMG nach Bielefeld ein.

Auch 2027 bietet die Jahrestagung wieder Raum für fachliche Impulse, praxisnahe Perspektiven und den persönlichen Austausch rund um Qualität und Patientensicherheit im Gesundheitswesen.

Weitere Informationen zu den Themenschwerpunkten, zum Programm und zur Anmeldung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Termin: 8. und 9. April 2027
Ort: Bielefeld

Wir freuen uns darauf, Sie bei der GQMG-Jahrestagung 2027 in Bielefeld begrüßen zu dürfen.

Herzlichen Dank an Dr. Ulrich Paschen

Mit dieser Ausgabe verabschieden wir Dr. Ulrich Paschen, der in den vergangenen Jahren die Erstellung des monatlichen GQMG-Newsletters mit wesentlichen Beiträgen gestaltet hat.

Mit seinem profunden fachlichen Wissen und seiner Erfahrung und seinem Blick für die wesentlichen Themen hat er dazu beigetragen, unseren Newsletter regelmäßig mit interessanten und informativen Inhalten zu gestalten. Besonders geschätzt haben alle Beteiligten die angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie den offenen Austausch.

Der Vorstand der GQMG und die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle bedanken sich bei Dr. Ulrich Paschen ganz herzlich für sein Engagement, seine wertvolle Arbeit und die gemeinsame Zeit bei der Erstellung des Newsletters.

Lieber Uli, alles Gute!

Einblick in den GQMGimpuls: Peer Support an der Universitätsmedizin Göttingen

Am 8. September 2026 stand der GQMGimpuls ganz im Zeichen der kollegialen Unterstützung nach schwerwiegenden klinischen Ereignissen. Reanimationen, unerwartete Todesfälle, schwere Komplikationen oder Gewalterfahrungen gehören zum Arbeitsalltag in Gesundheitsberufen – und können bei Mitarbeitenden zu erheblicher psychischer Belastung führen, obwohl von ihnen oft erwartet wird, unmittelbar wieder professionell handlungsfähig zu sein.

PD Dr. med. Monika Sadlonova (Universitätsmedizin Göttingen) gab praxisnahe Einblicke in Aufbau und Implementierung des dortigen Peer-Support-Projekts:

  •  Ziel: Etablierung einer Peer-Support-Struktur zur psychosozialen Unterstützung von Ärztinnen, Pflegenden und Therapeutinnen – vertraulich, freiwillig und niederschwellig
  • Meilensteine: von der Projektgruppe über die Einwerbung von Fördermitteln bis zur Ausbildung der ersten 18 interprofessionellen Peers mit PSU Akut e.V.
  • Pilotbereiche: interdisziplinäre Notaufnahme, kardiologische Intensiv-/IMC-Station sowie pädiatrische Intensivmedizin
  • Zwei komplementäre Angebote: internes PSU-Angebot durch Peers im eigenen Haus sowie externe, anonyme PSU-Helpline
  •  Nutzen: Stärkung der psychischen Gesundheit und Resilienz der Mitarbeitenden, schnellere Stabilisierung nach belastenden Ereignissen und positive Effekte auf die Patientensicherheit

Das Fazit des Impulses: Ein strukturiertes, evidenzbasiertes Peer-Support-System lässt sich schrittweise und partizipativ aufbauen – und ist ein starkes Signal an Mitarbeitende, dass sich die Einrichtung um ihr Wohlergehen kümmert. Ein wertvoller Impuls auch für andere Krankenhäuser, die den Aufbau ähnlicher Strukturen planen.

Rund 20 Teilnehmende nutzten die Gelegenheit zum Austausch über Konzeption, Implementierung und praktische Erfahrungen.

Ein herzliches Dankeschön an PD Dr. Monika Sadlonova für die praxisnahen Einblicke sowie an Olga Platzer für die souveräne Moderation.

Exklusiv für Mitglieder der GQMG: Die Vortragsfolien stehen wie gewohnt über die GQMG zur Verfügung.

Wir freuen uns bereits auf den nächsten GQMGimpuls!

GQMGimpuls: Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) & das neue IT-gestützte Meldeverfahren – alles auf Anfang?

Ab 2027 soll das Meldeverfahren auf Basis der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen IQTIG-Spezifikation IT-gestützt erfolgen. Damit stehen Einrichtungen vor neuen Anforderungen an Meldeformate, Datenerhebungen und Meldewege.

Am 13. Oktober 2026 von 16:00 bis 17:00 Uhr werden im GQMGimpuls die anstehenden Neuerungen und die damit verbundenen Herausforderungen und Weichenstellungen beleuchtet. Im Fokus stehen insbesondere die Informationsbeschaffung, die valide Konsolidierung von Daten sowie die Frage, wie bestehende Prozesse überprüft und zukunftssicher neu ausgerichtet werden können.

Konkret geht es unter anderem um:

  • IT-gestütztes Meldeverfahren ab 2027
  • IQTIG-Spezifikation und QFR-Richtlinie
  • Neue Meldeformate und Meldewege
  • Anforderungen an die Datenerhebung und Datenqualität
  • Optimierung von Prozessen zur Informationsbeschaffung und Datenkonsolidierung
     

Referentinnen:
Martina Kuckelmann und Sabine Löffler

Moderation:
Dr. Susanne Eberl

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig über die kommenden Änderungen zu informieren, wertvolle Impulse für die praktische Umsetzung zu erhalten und sich mit Expertinnen und Experten über die zukünftigen Anforderungen im Qualitätsmanagement auszutauschen.

Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung möglich. Weitere Themen sowie den Zugangslink zur Veranstaltung finden Sie unten.

GQMG-Interviewpodcast – neue Episoden online

Episode 63: Digitale Versorgungsqualität

In der neuen Episode von „Puls der Transformation“ sprechen Oliver Steidle und Dr. Thomas Petzold mit Dr. Jens Schick, COO der Sana Kliniken AG und Präsident der Initiative Qualitätsmedizin (IQM). Er verantwortet seit vielen Jahren das operative Geschäft eines integrierten Gesundheitsdienstleisters mit 59 Krankenhausstandorten, rund 650 Arztpraxen und einem Umsatz von 4 Milliarden Euro.

Episode 64: Digitalisierung bringt Patient:innenautonomie

Im aktuellen Gespräch bei „Puls der Transformation“ mit Prof. Dr. Christof von Kalle (Berlin Institute of Health an der Charité) wird klar: Unser Gesundheitswesen steht an einem Wendepunkt.

Wir sprechen darüber, wie Digitalisierung Patient:innenautonomie wirklich stärken kann – und wo wir heute noch scheitern.

Episode 65: KI ist ein Hammer

In der neuen Episode von „Puls der Transformation“ sprechen Oliver Steidle und Dr. Thomas Petzold mit Prof. Jens Kleesiek und Prof. Felix Nensa vom Institut für Künstliche Intelligenz in der Medizin (IKIM) der Universitätsmedizin Essen. 

Nicht die KI allein entscheidet über die Zukunft der Medizin, sondern wie wir als Gesundheitswesen, Regulatorik, Industrie und Forschung gemeinsam ein funktionierendes Ökosystem schaffen. 

Nicht die KI löscht uns aus, sondern wir uns selbst – KI ist am Ende nur ein Werkzeug in unserer Hand.

Episode 66: Digitalisierung in der Diabetologie - Heute und Morgen

Oliver Steidle und Dr. Thomas Petzold sprechen mit Prof. Dr. Susanne Reger‑Tan, Direktorin und Chefärztin der Klinik für Diabetologie und Endokrinologie am Herz‑ und Diabeteszentrum NRW in Bad Oeynhausen. Sie diskutieren, wie Digitalisierung in der Diabetologie Patientensicherheit konkret verbessern kann – und warum das Gesundheitssystem hier noch Nachholbedarf hat.

GQMG-Wissenssnack

Qualitätskultur und ethisches Verhalten

Viel ist nicht neu an der revidierten Version der ISO 9001:2026. Nur eine Anforderung fällt allen Kommentatoren sofort auf. Sie wird uns noch viel Kopfzerbrechen bereiten. Unter der allgemeinen Überschrift 5.1 Führung und Verpflichtung werden zu den bisher geltenden 8 Pflichten 3 neue hinzugefügt. Eine davon ist i). Dort heißt es:

„Die oberste Leitung muss in Bezug auf das Qualitätsmanagementsystem Führung und Verpflichtung zeigen, indem sie: i) eine Qualitätskultur und ethisches Verhalten fördert;

Die Pflichten sind sehr allgemein formuliert. Wir haben inzwischen ein hinreichendes Verständnis erlangt. Was genau ist aber mit Qualitätskultur und ethischem Verhalten gemeint? Anmerkung 2 erläutert: „Die Qualitätskultur einer Organisation sowie ethisches Verhalten spiegeln sich in ihren gemeinsamen Werten, Einstellungen und ihrer etablierten Praxis wider.“

So richtig hilft das nicht weiter. Die Definition von Kultur (3.5.7 in ISO 9000) wiederholt den Gedanken aus ISO 10010: Kultur bzw. Qualitätskultur wird aus integrierten Werten, Überzeugungen, Geschichte, Einstellungen und beobachteten Verhaltensweisen gebildet, die das Erreichen einer Qualitätspolitik und von Qualitätszielen sowie die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen unterstützen, indem sie die Erfordernisse und Erwartungen der maßgeblichen interessierten Parteien erfüllen.

Kann man dann ethisches Verhalten weitgehend aus den 7 Grundsätzen des Qualitätsmanagements ableiten? ISO 10010:2022 geht davon aus und ergänzt diese um weitere Themen wie die Mission und die Werte der Organisation, die Ziele der eigenen Qualitätspolitik, die Erwartungen der interessierten Parteien sowie das risikobasierte Denken.

Die Antwort der obersten Leitung muss mehr sein als eine bloße Wiederholung des Bekenntnisses zur Patientenzentrierung. Zur Orientierung kann ISO 10010 dienen. Die Maßnahmen müssen konkret, vergleichbar und bewertbar sein. Ein Beispiel bietet der Anhang A von ISO 10010.

In kaum einem anderen Wirtschaftsbereich wird so nachdrücklich um ethische Fragen gerungen wie in der Gesundheitsversorgung. Ethisches Verhalten ist Teil der intrinsischen Motivation. Wir brauchen trotzdem mehr Konkretisierungen für die Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Es reicht nicht mehr, die Patienten im Mittelpunkt zu sehen. Wir müssen ihr Selbstbestimmungsrecht respektieren. Wir müssen ihre Wahrnehmungen verstehen. Wir müssen über die Gerechtigkeit beim Zugang zu medizinischen Leistungen wachen und die Erfüllung des Versorgungsauftrags sichern. Das Misstrauen abbauen, unsere Sprache anpassen. Die Diversität unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen respektieren, Gesetze einhalten, Korruption bändigen, Führungsgrundsätze vorleben. Nichts erwarten, wofür keine Ressourcen bereitgestellt werden. Die Wirksamkeit, Sicherheit und Annehmbarkeit unserer Leistungen evaluieren, bevor wir sie unseren Patienten empfehlen. Und vieles mehr.

Und die Aufgabe im Qualitätsmanagement erfüllen: in allem nicht auf vollmundige Versprechungen setzen, sondern den Nachweis erbringen, dass diese nicht nur deklamiert, sondern tatsächlich umgesetzt werden. Wenn dieses Ziel von allen relevanten Personen wie selbstverständlich gelebt wird, ja, dann haben wir eine Qualitätskultur geschaffen.

Aktuelles

Lohfert-Preis 2026 für „ePROtect“ – Ausschreibung 2027 startet im November

Der mit 20.000 Euro dotierte Lohfert-Preis 2026 wurde am 9. September im Rahmen des Hamburger Gesundheitswirtschaftskongresses an das Projekt „ePROtect – Kontinuierliche Begleitung krebskranker Kinder“ der Medizinischen Universität Innsbruck verliehen. Das digitale, sektorenübergreifende Patientenmanagementsystem verbindet Familien, kinderonkologische Zentren und niedergelassene Kinderärzt:innen und ermöglicht eine kontinuierliche Begleitung während der Krebstherapie.

Bereits angekündigt ist auch der Lohfert-Preis 2027. Das neue Ausschreibungsthema lautet: „Menschen im Mittelpunkt der Medizin: Wie gelingt patientenorientierte Medizin im Wandel des Gesundheitssystems?“ Die Ausschreibung startet am 3. November 2026.

Christoph Lohfert Stiftung / Fotograf: Bertram Solcher

Berufliches, Persönliches

Seit dem 15. August unterstützt Julia Hetgens die GQMG als wissenschaftliche Mitarbeiterin.

Julia Hetgens ist seit über zehn Jahren im Gesundheitswesen tätig und bringt einen beruflichen Hintergrund aus der Krankenhausverwaltung mit. Dort hat sie umfangreiche Erfahrungen in administrativen und organisatorischen Prozessen, im Bereich Abrechnung, in der Schnittstellenarbeit sowie im Umgang mit Qualitätsanforderungen gesammelt.

In den vergangenen Jahren hat sich ihr beruflicher Fokus zunehmend in Richtung Qualitätsmanagement und Prozessoptimierung entwickelt. Einblicke in die QM-Arbeit am Universitätsklinikum Essen, die Begleitung von Audits sowie ihre Weiterbildung zur QM-Auditorin haben diesen Weg weiter geprägt. Bei der GQMG möchte sie nun ihre bisherigen Erfahrungen einbringen und gleichzeitig neue Perspektiven auf Qualitätsmanagement und Qualität in der Gesundheitsversorgung kennenlernen.

Über sich sagt sie: "Privat bin ich ein geselliger Mensch und verbringe gerne Zeit mit meiner Familie, meinen Freunden und meinem Partner. Außerdem reise ich sehr gerne und liebe es, neue Orte zu entdecken – genauso gerne beschäftige ich mich aber auch mit Einrichtung und damit, mein Zuhause schön und gemütlich zu gestalten. Ich freue mich auf die neue Aufgabe, viele neue Eindrücke und vor allem auf die Zusammenarbeit und den Austausch mit allen Kolleginnen und Kollegen."

Wir freuen uns, Julia Hetgens im Team der GQMG begrüßen zu dürfen, und wünschen ihr einen guten Start und viel Freude bei der gemeinsamen Arbeit.

Beruflicher Wechsel von Thilo Grüning

Thilo Grüning hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. verlassen und ist seit dem 1. Juli 2026 beim Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) tätig.

Wir wünschen ihm für seine neue berufliche Aufgabe viel Erfolg und alles Gute.

Neues Mitglied

Frau Lea Havers, Oberärztin in der Radiologie

Wir heißen sie herzlich willkommen und freuen uns auf den gemeinsamen Austausch und die Zusammenarbeit.

Journal Club

Vergleich von im Krankenhaus erworbenen Komplikationen und Sentinel-Event-Berichterstattung in Australien, Kanada, Neuseeland, England und den Vereinigten Staaten

Hintergrund: In einigen nationalen Gesundheitssystemen werden Sicherheit und Qualität von Krankenhäusern gefördert, indem im Krankenhaus erworbene Komplikationen (HACs) – potenziell vermeidbare iatrogene Zustände – oder schwerwiegende Ereignisse – potenziell vermeidbare, aber schwerwiegende Vorfälle gemeldet werden. Diese Studie verschafft einen Überblick über die derzeit gemeldeten Qualitätskennzahlen in Krankenhäusern in verschiedenen Ländern.

Dazu verglichen die Autoren HACs und Sentinel-Ereignisse in fünf gut entwickelten nationalen Meldesystemen (Australien, Kanada, Neuseeland, England und den Vereinigten Staaten) und trugen öffentlich gemeldete Raten und/oder Ereigniszahlen zusammen. Die gemeldeten Kennzahlen wurden zunächst anhand bestehender australischer Gruppierungen kategorisiert, wobei zusätzliche Kategorien im Konsens hinzugefügt wurden.

Im Ergebnis fand man, dass pro Land 7 bis 43 der einzelnen HACs auftraten. Die Vereinigten Staaten, Australien, Neuseeland und Kanada verfügen über Indikatoren in den Kategorien Druckgeschwüre, Stürze und Verletzungen im Krankenhaus, nosokomiale Infektionen sowie Thromboembolien. Das System in England (Vereinigtes Königreich) meldet aggregierte Zahlen unter übergeordneten Kategorien. Pro Land reichte die Anzahl der einzelnen Sentinel-Ereignisse von 5 bis 17 Indikatoren. „Unbeabsichtigtes Zurücklassen eines Fremdkörpers nach einer Operation“ und „Transfusion von inkompatiblem Blut gelten je nach nationaler Definition als HAC, als Sentinel-Ereignis oder als beides. Schlussfolgerung: Die Qualitätsberichterstattung in Krankenhäusern variiert erheblich zwischen den einzelnen Ländern, was Vergleiche und den Austausch erfolgreicher Verbesserungsstrategien erschweren kann. Es wurden Ansatzpunkte für eine Harmonisierung identifiziert.

Autor*innen: Lauren T. Southerland, James D. van Oppen, Lucas B. Chartier, Samuel F. Allingham, Alasdair M. J. MacLullich, Carolyn Hullick
Zeitschrift: The Joint Commission Journal on Quality and Patient Safety
Erscheinungsjahr: 2026, 52:374–391, Open Access
DOI: 10.1016/j.jcjq.2026.04.011

OECD Patient-Reported Indicator Surveys (PaRIS)

Da die Gesundheitsversorgung zunehmend personenzentriert gestaltet wird, werden patientenberichtete Daten zur Bewertung der Gesundheitsleistung benötigt. Die OECD Patient-Reported Indicator Surveys (PaRIS) Initiative strebt nach einem internationalen Vergleich, indem harmonisierte Daten zu patientenberichteten Ergebnis- und Erfahrungsmessungen (PROMs und PREMs) in Versorgungseinrichtungen der OECD-Mitglieds- und Partnerländer entwickelt, standardisiert und gesammelt werden. Neben PaRIS gehören weitere Umfragen zur Gesundheitsversorgung wie der European Health Interview Survey (EHIS), die International Health Policy (IHP) Survey des Commonwealth Fund, die People's Voice Survey (PVS) und die Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe (SHARE) zu den Erhebungsinstrumenten. Obwohl diese Umfragen ähnliche Informationen sammeln, unterscheiden sie sich erheblich hinsichtlich ihres Zwecks, ihres Umfangs und ihrer Methodik. Dieses Papier positioniert PaRIS innerhalb dieses breiteren Spektrums, untersucht dessen Vorteile und begründet die Teilnahme an PaRIS anhand bestehender internationaler Untersuchungen, basierend auf methodologischen Vergleichen und Analysen überlappender Indikatoren.

Herausgeber: OECD
Veröffentlichung: Juli 2026
Titel: Comparing patient-reported outcome and experience measures in international health surveys
Thema: Patient-Reported Indicator Surveys (PaRIS)

Die globale Lücke in sicherer Chirurgie weitet sich: Überprüfung der chirurgischen Sicherheitscheckliste zum 20. Jubiläum der WHO Surgical Safety Checklist

Die WHO Surgical Safety Checklist (SSC) ist seit fast 20 Jahren ein Grundpfeiler der chirurgischen Sicherheit – als Standard anerkannt und von Krankenhäusern weltweit angewandt. Gebreal et al. decken in ihrem Artikel "Surgical Safety Checklist Awareness and Safety Attitudes in the Eastern Mediterranean Region: A Cross-Sectional Study" aber eine kritische globale Lücke im Bewusstsein und der Einführung von Checklisten auf. Das SSC wurde in einer aktuellen globalen Umfrage als das bekannteste und angesehenste Instrument zur Patientensicherheit unter perioperativen Führungskräften identifiziert. Trotzdem war das Bewusstsein für das SSC unter den Befragten in Gebreals Studie mit 52,5 % besorgniserregend niedrig, die Akzeptanz noch niedriger. Unter denen, die die SSC kennen, variierte die Einführung erheblich je nach Krankenhaustyp – mit der höchsten Akzeptanz in privaten Zentren (44,8 %) und Lehrkrankenhäusern (37,3 %) und am niedrigsten in gemeinnützigen Krankenhäusern (13,1 %). Die Studie deckt eine Reihe von Hürden für die SSC-Anwendung auf. Die Einhaltung der SSC ist geprägt von Kontext, Teamdynamik und prozeduraler Dringlichkeit. Nur 19 % der Befragten berichteten, die SSC 'immer' bei Notfalloperationen zu nutzen, verglichen mit 32 % in elektiven Fällen. Weitere von den Teilnehmern identifizierte Barrieren waren begrenzte Schulung, Zeitdruck, schwaches Bewusstsein, inkonsistente Kommunikation, administrative Belastung und hierarchischer Druck.

Autor*innen: Karolina Kogut, Nobhojit Roy, Mary E. Brindle
Zeitschrift: BMJ Quality & Safety
Erscheinungsjahr: 2026, Band 35, Heft 8, S. 510–512
Titel: Widening global gap in safe surgery: revisiting the surgical safety checklist at the 20th anniversary of the WHO Surgical Safety Checklist
DOI: 10.1136/bmjqs-2026-020251

Neubewertung der Bezahlung nach Leistung (P4P) in Gesundheitsprogrammen der USA

Seit mehr als zwei Jahrzehnten ringen politische Entscheidungsträger, Branchen- und Patientenvertreter um die Qualität der Gesundheitsversorgung. Diese Bemühungen basieren oft auf einem Pay-for-Performance (P4P)-Paradigma, das die Festlegung von Leistungskennzahlen umfasst; Leistungswerte werden den Gesundheitsplänen, Leistungsorganisationen und Praktikern zugewiesen; und finanzielle Belohnungen oder Strafen mit den gelieferten Leistungen verknüpft. Dieser "Measure–Score–Pay"-Ansatz basiert auf der Überzeugung, dass schon vergleichsweise kleine finanzielle Anreize das Verhalten in großem Umfang verändern können. Er bildet die Grundlage mehrerer großer Programme der Centers for Medicare and Medicaid Services (CMS), die durch eine Mischung aus Gesetzen und Vorschriften geschaffen wurden, wie zum Beispiel das Hospital Value-Based Purchasing Program. Die Ergebnisse werden dargestellt und kritisch bewertet.

Selbst wenn Qualität gemessen werden kann, wird die Leistung wird oft vom Patienten beeinflusst Merkmale und soziale Faktoren, die sind in Risikoanpassungsmodellen nicht enthalten, was zu Programmen führt, die Pläne bestrafen und Organisationen, die marginalisierten Gruppen betreuen Populationen.

Autoren: Michael Chernew, Ph.D., und Eric C. Schneider, M.D.
Zeitschrift: The New England Journal of Medicine (NEJM)
Erscheinungsdatum: 13. August 2026
Band/Ausgabe: 395, Heft 7
Titel: Rethinking Pay for Performance in US Health Care Programs

Der Medizinische Dienst – eine sozialmedizinische Institution der Qualitätssicherung im Gesundheitssystem

Der Artikel stellt die neue Rolle des MD übersichtlich vor – gut zu lesen für jeden, der mit der neuen Rechtslage noch nicht ausreichend vertraut ist. Das MDK-Reformgesetz aus dem Jahr 2020 änderte die Rolle des Medizinischen Dienstes (MD) als unabhängige Institution der Qualitätssicherung im Gesundheitssystem. Der vorliegende Beitrag vermittelt wesentliche Kenntnisse allgemeiner Grundsätze der Kompetenzen des MD, seiner Organisation sowie seines gewachsenen Aufgabenspektrums im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung einschließlich weiterer Mandanten.

Autoren: Thomas Gaertner, Jörg van Essen
Zeitschrift: Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement
Erscheinungsjahr: 2026, Band 31, Heft 04, S. 168–178
Titel: Der Medizinische Dienst – Eine sozialmedizinische Institution der Qualitätssicherung im Gesundheitssystem
DOI: 10.1055/a-2785-0407

Qualität in der australischen Gesundheitsversorgung Studie 2: ein nationales Gebot für eine sicherere Versorgung

Die Autoren plädieren für eine neue nationale Studie und skizzieren die Gestaltung dieser zweiten „Quality in Australian Health Care Study“ (QAHCS2), 30 Jahre nach der ersten wegweisenden Studie. Wir haben die historische Entwicklung zur Patientensicherheit in Australien seit 1995 (der ersten QAHCS-Studie) überprüft, gestützt auf internationale Vergleiche und aktuelle Evidenz. QAHCS zeigte, dass 16,6 % der Krankenhausaufnahmen mit Patientenschäden (als unerwünschte Ereignisse konzipiert) verbunden waren, was Patientensicherheit zur nationalen Priorität erhob. In den letzten drei Jahrzehnten haben umfangreiche Reformen sowie neue Techniken und Technologien die Versorgung, Governance und Standards grundlegend verändert. Uns fehlen jedoch in Ranglisten, großräumig angelegte, epidemiologisch valide Daten zum Patientenschaden im aktuellen australischen Gesundheitswesen. QAHCS2 soll Fortschritte mit digitalen Daten einbeziehen, etwa die automatisierte Erkennung unerwünschter Ereignisse, auch in der Primärversorgung. Sie würde Australien einzigartige, umsetzbare Erkenntnisse liefern. QAHCS2 zielt darauf ab, festzustellen, ob die Versorgung heute sicherer ist als 1995, nationale Sicherheitskennzahlen zu bewerten und Australien international zu vergleichen. Ohne solche Belege besteht das Risiko, dass die Verbesserung des Gesundheitswesens ohne einen verlässlichen Kompass auskommen muss.

Autor*innen: Peter D. Hibbert, Johanna I. Westbrook, Jeffrey Braithwaite
Zeitschrift: Internal Medicine Journal
Veröffentlichung: 20. Juni 2026, Early View, 4 Seiten
Titel: Quality in Australian Health Care Study 2: a national imperative for safer care
DOI: 10.1111/imj.70485

CIRS-Fälle




Aus dem CIRS-Netzwerk der Partner:

InPASS, Inworks, Deutsche Gesellschaft für Patientensicherheit in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse und dem vdek

"Nichtübertragbare, chronische Krankheiten"










Aus dem Netzwerk CIRS Berlin

"Alarm in der ZNA"









Aus dem Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0

"Gekreuzte Konserven anderweitig transfundiert"






Juristisches, Regulatorisches

(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte

Die (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) wurde durch Beschlüsse des 130. Deutschen Ärztetages vom 13. Mai 2026 in Hannover aktualisiert. Die Änderungen betreffen verschiedene ärztliche Berufspflichten und sollten entsprechend berücksichtigt werden.

Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

  • Kostenfreie Erstkopie der Krankenakte
  • Anzeigepflicht bei Forschungsvorhaben und zu Rahmenbedingungen der klinischen Prüfung (Deklaration von Helsinki)
  • Klarstellungen zur Telemedizin in einer Praxis und der persönlichen Leistungspflicht
  • Verbot der Gewinnbeteiligung
  • Anwesenheit von Vertrauenspersonen bei der Behandlung
  • Haftpflichtversicherung muss ausreichend (statt bisher hinreichend) sein.

Quelle: (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997 – in der Fassung der Beschlüsse des 130. Deutschen Ärztetages 2026
Deutsches Ärzteblatt
DOI: 10.3238/arztebl.2026.mbo_daet2026

Die MBO-Ä findet man unten.

Hintergrundüberprüfung in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung nach NIS2 oder KRITIS

Klagen über die schleppende Bearbeitung der Verfahren zur Anerkennung von beruflichen Ausbildungsgängen (Bürokratieabbau) sind ein bisschen ungerecht. Die endgültige Verantwortung für die Personalauswahl liegt bei den Einrichtungen selbst. Sie müssen sich die Kompetenz der Bewerber auf die Anforderungen des Betriebes prüfen. Eine nur formelle Qualifikation (Approbation Lizenz) reicht nicht aus. Das haben einige Fehleinschätzungen in den letzten Jahren gezeigt. Eignung und Integrität der Mitarbeiter müssen allein für die Sicherheit der Patienten außer Frage stehen. Dazu können gehören:

  • Identitätsverifizierung
  • Sanktionslisten
  • Überprüfung von Referenzen
  • Strafregisterauszug
  • Berufsqualifikation (Echtheit der Urkunden)
  • Überprüfung der Beschäftigungshistorie
  • Risikoprofile bei kritischer Infrastruktur
  • Erhalt der Berufszulassung

Dafür gibt es inzwischen spezialisierte Leistungsanbieter, die in die Recruiting-Prozesse eingebunden werden sollten.

Aus für die DiGA-Erprobungsregelung?

AOK Verband fordert die ersatzlose Streichung der derzeit gültigen Erprobungsregelung für digitale Gesundheitsanwendungen.

Seit Oktober 2020 ist die überwiegende Mehrheit der gelisteten DIGA-Anwendungen auf Basis einer Erprobungsregel in das BfArM-Verzeichnis aufgenommen worden; zwölf Monate lang konnten die Anbieter einen selbst festgelegten Preis fordern. Qualitätsprüfungen oder gar eine Zulassung, wie sie bei Medizinprodukten oder zumindest bei Hilfsmitteln verlangt werden, gibt es nicht. Ganz unbürokratisch kann man für die DIGAs Geld abgreifen. Dabei wissen wir sogar, dass die DIGAs nicht besonders intensiv genutzt werden.  Viele von ihnen sind nach Ablauf der Erprobung mangels Wirksamkeit schon wieder gestrichen worden. Die AOK fordert, dass der abschließende Nachweis der medizinischen Wirksamkeit schon zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Verzeichnis vorliegen muss. Nur DiGA mit nachgewiesenen positiven Versorgungseffekten sollten Bestandteil des GKV-Leistungskataloges sein.

Änderung der KRINKO-Empfehlung zur Händehygiene

Am 6. August 2026 hat die Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO) beim Robert Koch-Institut eine Änderung der Empfehlung „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ veröffentlicht.

Die Änderung betrifft ausschließlich die Wassertemperatur an medizinischen Handwaschplätzen. Künftig ist ein Zulauf mit kaltem Wasser in Trinkwasserqualität ausreichend; warmes Wasser ist aus hygienischer Sicht nicht erforderlich. Die übrigen Inhalte der bestehenden KRINKO-Empfehlung behalten ihre Gültigkeit.

Grundlage der Anpassung ist die wissenschaftliche Evidenz, wonach die Wassertemperatur für die wirksame Entfernung von Erregern von den Händen keine wesentliche Rolle spielt. Entscheidend sind unter anderem Dauer und Technik des Händewaschens, die Wasserqualität sowie die verwendeten Handwaschpräparate.

Quelle:
KRINKO beim Robert Koch-Institut
Epidemiologisches Bulletin 2026;32:3–7
DOI: 10.25646/14291

Aus der Normenschmiede

DIN EN ISO 14155:2026-08 – Klinische Prüfung von Medizinprodukten an Menschen - Gute klinische Praxis (ISO 14155:2026)

DIN EN ISO 14155 schafft einen international anerkannten Rahmen für die Durchführung von klinischen Prüfungen von Medizinprodukten und die Anwendung von Good Clinical Practice (GCP).

Die Norm unterstützt die Gewinnung zuverlässiger klinischer Daten und trägt zur Qualität, Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Studienergebnissen bei.

Von besonderer Bedeutung ist sie für die klinische Bewertung von Medizinprodukten, den Nachweis von Sicherheit und Leistung sowie für regulatorische Verfahren. Anforderungen unter anderem an Studiendesign, Risikomanagement, Monitoring, Datenmanagement und Qualitätsmanagement sollen die Einhaltung hoher wissenschaftlicher, ethischer und regulatorischer Standards unterstützen.

DIN EN ISO/IEC 42001:2026-08 – Managementsysteme für Künstliche Intelligenz

Die DIN EN ISO/IEC 42001 schafft einen international anerkannten Rahmen für Managementsysteme für Künstliche Intelligenz (KI). Sie legt Anforderungen für die Einführung, Umsetzung und kontinuierliche Verbesserung eines KI-Managementsystems fest.

Im Mittelpunkt stehen unter anderem KI-Governance, Risikomanagement, Transparenz, Datenschutz, Fairness und der verantwortungsvolle Einsatz von KI. Die Norm unterstützt Organisationen dabei, KI-Systeme über ihren gesamten Lebenszyklus strukturiert, nachvollziehbar und vertrauenswürdig zu steuern und lässt sich mit bestehenden Managementsystemen kombinieren.

DIN EN ISO/IEC 17020:2026-08 Konformitätsbewertung – Anforderungen an Inspektionsstellen

Die DIN EN ISO/IEC 17020 legt Anforderungen an die Kompetenz, Unparteilichkeit und konsistente Arbeitsweise von Stellen fest, die Inspektionen durchführen. Sie bildet eine zentrale Grundlage für die Akkreditierung von Inspektionsstellen und für eine verlässliche und international anerkannte Konformitätsbewertung.

Die Ausgabe 2026 wurde gegenüber der Vorgängerversion umfassend überarbeitet. Neu bzw. verstärkt berücksichtigt werden unter anderem ein risikobasierter Ansatz, der Umgang mit Daten und Informationen sowie Risiken und Chancen, Anforderungen an technisches Management und Personal sowie moderne Technologien und digitale Inspektionsverfahren.

DIN EN ISO/IEC 27018:2026-08 – Entwurf: Datenschutz in öffentlichen Clouds

Der Entwurf DIN EN ISO/IEC 27018:2026-08 enthält Leitlinien zum Schutz personenbezogener Daten in öffentlichen Cloud-Diensten, wenn Cloud-Anbieter als Auftragsverarbeiter tätig sind.

Die Norm ergänzt bestehende Informationssicherheitsstandards um datenschutzspezifische Maßnahmen. Schwerpunkte sind unter anderem Transparenz und Informationspflichten, der Umgang mit Datenschutzverletzungen und Meldeprozessen sowie aktuelle Datenschutz- und Compliance-Anforderungen. Der Entwurf richtet sich insbesondere an Cloud-Anbieter sowie Verantwortliche für Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance.

ZEFQ

Stellenangebote

Das Klinikum Ingolstadt GmbH sucht zum November 2026 eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) Qualitäts- und Risikomanagement in Vollzeit, zunächst befristet im Rahmen einer Elternzeitvertretung mit Option auf Verlängerung. [mehr …]

Teile des Newsletters wurden mit KI-Werkzeugen wie KI-Übersetzern sowie KI-Grammatik- und Rechtschreibkorrektoren bearbeitet. Alle Texte wurden von der Redaktion überprüft, weiterverarbeitet und freigegeben.