AG Ambulante Prozesse

Im Rahmen des neuen MDK-Reformgesetz zur Erweiterung des §115b SGB V sollte durch die Beauftragung von GKV-Spitzenverband, der DKG und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, geprüft werden, „welche Operationen, stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen (...) nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Erkenntnisse ambulant erbracht werden können.“ Somit sind Ärzte und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen verpflichtet, „in jedem Einzelfall zu prüfen, ob (...) die beabsichtigte Leistung am Patienten (...) die ambulante Durchführung erlauben. Da dies Folgen für die Prozesse und Leistungsabwicklung im stationären Bereich haben wird, gilt es für Krankenhäuser, sich dieser Herausforderung zu stellen und proaktiv und strukturiert, das Portfolio stationärer Prozesse auf ambulante Strukturen anzupassen.

Arbeitsschwerpunkte

Die neue AG Ambulante Prozesse möchte sich in den nächsten Wochen schwerpunktmäßig mit folgenden Themen beschäftigen:

  • Checkliste, welche Prozesse bearbeitet werden müssen, wenn diese von stationär nach ambulant gewandelt werden
  • Input, Output, Beleuchtung von Chancen, aber v.a. von Risiken
  • Erarbeitung von Qualitätsindikatoren;
  • Schnittstellen definieren,
  • Erstellung eines grafischen Inhaltsverzeichnisses/Prozesshaus/ -Landkarte

Sicherlich werden wir uns auch mit manchen „Randthemen“ der Ambulantisierung beschäftigen, wie z.B.: Personalqualifikation, OP-Organisation, Indikationsbezogene Pfade, Synergien aus der Zusammenarbeit ambulant und stationär, Kostenstrukturen von ambulanten OPs, freiwillige Zusatzleistungen und Patientenservice.

Es sollen Arbeitshilfe(n) erarbeitet werden, wie ambulante Prozesse möglichst reibungslos umgesetzt werden können. Dazu sollen Themen priorisiert und somit Arbeitspakete (aus dem grafischen Inhaltsverzeichnis heraus abgeleitet) vorbereitet werden, die in der Gruppe abgestimmt werden