Die Geschichte der GQMG

Qualitätsmanagement braucht Erinnerung. Das fordert der PDCA-Zyklus nicht nur in der Krankenversorgung sondern auch bei der Entstehung und dem Werden und Wirken von Fachgesellschaften.

Ende der 1980er, Anfang der 1990er Jahre fanden international und national viele Aktivitäten statt, die die Qualität der medizinischen Versorgung im Fokus hatten. Manche Protagonisten versprachen, mit ihren Ansätzen die Qualität der Versorgung zu verbessern, viele blieben die Beweise dafür schuldig. Eine qualitätssichernde Maßnahme ist eigentlich erst dann qualitätssichernd, wenn diese Eigenschaft auch empirisch belegt worden ist.

1987 erschienen für industrielle Anwendungen die ISONorm 8402 (1987, Vorgänger der ISO 9001) und 1988 das EFQM-Modell, über deren beider Verwendung in der Gesundheitsversorgung man zu Zeiten der frühen GQMG trefflich stritt.

1988 nahm der Deutsche Ärztetag die Pflicht zur Beteiligung aller Ärzte an den von den Ärztekammern eingeführten Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der ärztlichen Berufsausübung in die Musterberufsordnung auf. Im gleichen Jahr verabschiedete der Gesetzgeber als Nachfolger der RVO das 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) mit dem Paragraphen 137, nach dem die zugelassenen Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zur Teilnahme an qualitätssichernden Maßnahmen verpflichtet sind. Erstmals hatte die Forderung nach Qualitätssicherung in Deutschland Gesetzesniveau erhalten.

Im Jahresgutachten 1989 des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen widmeten sich die sieben Sachverständigen ausführlich dem Thema „Sicherung und Verbesserung der Qualität“. Einer ihrer Vorschläge war übrigens die Einrichtung eines unabhängigen, gemeinsam getragenen Instituts zur Förderung der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung einschließlich der Zahnmedizin.

Auf Einladung der Versorgungsforscher von der Universität Tübingen trafen sich am 26. März 1993 in der Landesärztekammer Baden-Württemberg die Gründungsmitglieder der GQMG. Die Gründungsversammlung verabschiedete den Namen des Vereins und seine Satzung und wählte satzungsgemäß den Vorstand für die nächsten 4 Jahre. In Erinnerung blieb u.a., dass das Vereinsregister in Tübingen mehrmals Erläuterungen nachverlangte, warum ein Verein mit Qualitätsmanagement im Titel gemeinnützig sein sollte. Die Überzeugungsarbeit – eine der wichtigsten Fähigkeiten von „Qualitätsleuten“ – war schließlich doch erfolgreich.

Die Mitgliederzahl der GQMG stieg von Jahr zu Jahr schneller an, als sie bewältigt werden konnte. Es war – subjektiv betrachtet – ein Verein mit drei Interessengruppen: die Experten, die die Anwendung von QM weiterentwickeln wollten, die Neulinge, deren Zahl schnell wuchs und die von der GQMG konkrete Hilfe erwarteten und die Wissenschaftler, die wissenschaftlich basierte Methoden entwickeln wollten.