AG Ambulante Prozesse trifft sich wieder

Im Rahmen des neuen MDK-Reformgesetz, zur Erweiterung des §115b SGB V, sollte durch die Beauftragung von GKV-Spitzenverband, der DKG und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, geprüft werden, „welche Operationen, stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Erkenntnisse ambulant erbracht werden können.“ Somit sind Ärzte und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen verpflichtet, „in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die beabsichtigte Leistung am Patienten eine ambulante Durchführung erlauben. Da dies Folgen für die Prozesse und Leistungsabwicklung im stationären Bereich haben wird, gilt es für Krankenhäuser, sich dieser Herausforderung zu stellen und proaktiv und strukturiert, das Portfolio stationärer Prozesse auf ambulante Strukturen anzupassen.

Die neue Arbeitsgruppe der GQMG Ambulante Prozesse trifft sich am 25.7.2023, um 19 Uhr, zum zweiten Mal. Schwerpunktmäßig möchten sich die Teilnehmenden zukünftig mit folgenden Themen beschäftigen:

  • Checkliste, welche Prozesse bearbeitet werden müssen, wenn diese von stationär nach ambulant gewandelt werden
  • Input, Output, Beleuchtung von Chancen, aber v.a. von Risiken Erarbeitung von Qualitätsindikatoren
  • Schnittstellen definieren,
  • Erstellung eines grafischen Inhaltsverzeichnisses/Prozesshaus/ -Landkarte

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