Eine Mitgliedschaft in der GQMG

lohnt sich für Sie, weil Sie ...

  • sich für Qualität und Sicherheit in der Gesundheitsversorgung interessieren
  • bezüglich Führung und Qualität in einer Einrichtung Verantwortung übernommen haben
  • einen Auftrag Ihrer Geschäftsführung erhalten haben, sich um Qualitäts- oder Sicherheitsbelange zu kümmern
  • bereits im Qualitäts- oder Risikomanagement arbeiten oder dies zukünftig vorhaben
  • in der Versorgungsforschung aktiv sind
  • sich beruflich inhaltlich umorientieren wollen

In einer Zeit, in der die Anforderungen an das Qualitätsmanagement in den Einrichtungen des Gesundheitswesens ständig weiter konkretisiert werden (z.B. Qualitätsbericht, Zertifizierungen, Internetpräsentation) bieten wir Ihnen umfangreiche Möglichkeiten der Information, des Austausches und der Mitarbeit.

Als Mitglied der GQMG

  • erhalten Sie günstigere Konditionen für unsere Tagungen 
  • stehen Ihnen alle Arbeitsgruppen der GQMG offen
  • können Sie an regelmäßigen virtuellen Vortragsveranstaltungen zu Themen des Qualitätsmanagement, der Qualitätssicherung un des klinischen Risikomanagement teilnehmen
  • halten wir Sie mit spontanen virtuellen Vortragsveranstaltungen zu einschlägigen, aktuellen Themen auf dem Laufenden
  • erhalten Sie Informationen zum Themengebiet auf unserer LinkedIn-Plattform

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie neugierig gemacht haben, und Sie demnächst vielleicht als neues Mitglied begrüßen können.

Jahresbeiträge

Entsprechend der Satzung können Einzelpersonen und Institutionen, die sich für die genannten Ziele einsetzen möchten, dem Verein beitreten.

Einzelmitgliedschaft

Kategorie Beitrag

Ordentliches Mitglied

120 €
Mitglied in Ausbildung (Nachweis erforderlich) 45 €

Institutionelle Mitgliedschaft

Der Mitgliedsbeitrag für institutionelle Mitglieder ist nach Größe der Organisation gestaffelt:

Kategorie Anzahl Betten Beitrag Stimmberechtigte Vertreter
I bis 499 300 € 1 Vertreterin
II 500 bis 999 600 € 2 Vertreterinnen
III 1.000 900 € 3 Vertreterinnen

Arztpraxen, MVZ, therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste und sonstige, nicht bettenführende Gesundheitseinrichtungen fallen als institutionelle Mitglieder in die Kategorie I. Bei Rehabilitationskliniken und stationären Pflegeeinrichtungen gilt die Zahl der Betten entsprechend.