Krankenhausreform: Sektorenübergreifende Versorgung als Baustein einer zukunftsfähigen Patientenversorgung

Mit der Krankenhausreform werden ab 2027 sogenannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) eingeführt. Ziel ist es, insbesondere in ländlichen Regionen eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung zu sichern und stationäre, ambulante sowie pflegerische Leistungen enger miteinander zu verbinden.

Ein zentraler Unterschied zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) liegt darin, dass MVZ vor allem ambulant behandeln, während süV auch eine stationäre Versorgung mit Übernachtung ermöglichen. Damit können süV Patientinnen und Patienten betreuen, die keine hochspezialisierte oder intensivmedizinische Behandlung benötigen, aber dennoch eine stationäre Grundversorgung brauchen.

Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg, Ärztin und Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) und Vorsitzende der GQMG – Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung e. V., betont in diesem Zusammenhang, dass gut strukturierte Kooperationen zwischen den Einrichtungen entscheidend sind, damit süV eine verlässliche Weiterbetreuung nach einem Krankenhausaufenthalt leisten können.

Auch Prof. Dr. Julia Oswald, Wirtschaftsprofessorin mit Krankenhausschwerpunkt an der Hochschule Osnabrück, ordnet die süV als Möglichkeit ein, kleinere Krankenhäuser weiterzuentwickeln und vorhandene Ressourcen effizienter einzusetzen.

Der Beitrag von Anne Frieda Müller macht deutlich, wie relevant dieses Thema für die zukünftige Versorgungsstruktur ist – insbesondere mit Blick auf Patientensicherheit, Versorgungsqualität und die Entlastung spezialisierter Kliniken.