Neue Medical Device Regulation verschärft Anforderungen an Medizinprodukte

Betreiber von Medizinprodukten müssen nun seit dem 26.Mai 2021 sicherstellen, dass die verwendeten Produkte auch nach den Richtlinien der MDR als zugelassen sind.  Die Eigenherstellung von Medizinprodukten ist durch die MDR erheblich eingeschränkt. Nur wenn es auf Markt keine gleichwertigen Medizinprodukte mit CE Kennzeichnung gibt, sind selbstgebaute Visitenwagen oder entwickelte Excel-Tabellen mit Formeln zur Berechnung von Dosis-Schemata, noch zugelassen.

Gerhild Klinkow, Rechtanwältin, erklärt im nächsten GQMG Impuls am 9.8.2022, zwischen 16:00 und 17:00 Uhr, was mit Medizinprodukten geschieht, die bereits in den Kliniken und sonstigen Einrichtungen sind und nicht den Anforderungen der MDR gerecht werden. Außerdem geht sie auf die neuen Klassifizierungsregeln für medizinische Software und die Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung ein. Die Moderation übernimmt GQMG-Vorstandsmitglied Hannelore Josuks.

Die Veranstaltung der GQMG ist kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung zu besuchen. Weitere Themen und den Zugangslink finden Sie unter www.gqmg.de/veranstaltungen/gqmgimpuls/.