SINGER statt Barthel in der Rehabilitation
In der letzten GQMGImpuls Veranstaltung lieferte Dr. Ralf Bürgy wertvolle Informationen zum geänderten Vorgehen bei der Beantragung rehabilitationsmedizinischer Weiterversorgung über den neuen GKV-Antrag für die Anschlussrehabilitation (AR-Antrag).
Denn: Ab dem 1. Oktober 2024 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft: Das SINGER-Patientenprofil (SINGER-PP) wird für Anträge auf Anschlussrehabilitation (AR) verpflichtend. Diese Änderung betrifft alle Anträge, die nach einer Krankenhausbehandlung gestellt werden. Die Übergangsfrist für den bisherigen AR-Antrag läuft am 30. September 2024 aus.
Ralf Bürgy stellte diese Neuerung mit viel spannendem Input vor. Er informierte die Teilnehmer besonders über das SINGER-Patientenprofil. Dieses wurde speziell für die neurologische und geriatrische Rehabilitation entwickelt und spielt eine zentrale Rolle bei der Einschätzung der Rehabilitationsbedürftigkeit und -fähigkeit von Patientinnen und Patienten. Es basiert auf der Bewertung von 7 Dimensionen, sogenannten ICF-Domänen, und umfasst 20 Items, die auf einer 6-Punkte-Skala beurteilt werden. Das Ziel ist es, den individuellen Rehabilitationsbedarf präzise anhand alltagsrelevanter Einschränkungen zu ermitteln.
Im Vergleich zum etablierten Barthel-Index, der sich hauptsächlich auf Selbstversorgung und Mobilität konzentriert, ist das SINGER-PP umfassender. Es berücksichtigt neben körperlichen auch kognitive Fähigkeiten und liefert somit eine differenzierte Einschätzung des Rehabilitationspotenzials. Die Instrumente SINGER und Barthel unterscheiden sich in ihrer Bewertungssystematik. Für die Phasenzuordnung in der Neurologie bleibt der Barthel-Index weiterhin relevant.
Mit Fallbeisbeispielen und einem spannenden Vortrag konnte Ralf Bürgy die Teilnehmer über diese Neuerung informieren und sie darauf vorbereiten. Moderiert wurde die Veranstaltung von Jan Richter
Wer den Vortrag verpasst hat, kann das Handout hier downloaden: