Streben nach Qualität oder nach Zentralisierung?

Bunter Abakus

Mindestmengen erschweren einigen Krankenhäusern das Aufrechterhalten einer bestimmten Leistung. Begründet werden sie mit dem zu erreichenden Qualitätsstandard. Es heißt aber auch, dass sie die Zentralisierung von Leistungen vorantreiben sollen. In dieser Gemengelage müssen Qualitätsmanager in der Gesundheitsversorgung und klinische Abteilungen konkrete Anforderungen erfüllen. Die Mindestmengen sind ein Katalog planbarer Leistungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt. Es werden zu erbringende Mindestfallzahlen für Leistungen festgelegt, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistung abhängig ist. Dabei sind die vorgegebenen Mindestmengen am Standort eines Krankenhauses vorgegeben.

Dr. Susanne Eberl, Leiterin Qualitätsvergleiche, Qualitätsmanagement und klinisches Risikomanagement der Sana Kliniken, beschäftigt sich im ersten Termin der neuen Reihe GQMGimpuls mit diesem Thema „Steuerung im Kontext politischer Zentralisierungsbestrebungen: der Umgang mit Mindestmengen“. Die Veranstaltung der GQMG am 10.8.2021 von 16:00 bis 17:00 Uhr ist kostenfrei. Die Moderation übernimmt Dr. Christof Veit. Nähere Informationen und der Zugangslink finden sich unter GQMGimpuls.