Whistleblower Hinweisgebersystem – Eine praktische Umsetzung

Die EU-Richtlinie 2019/1937 verpflichtet grundsätzlich alle Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitenden zur Implementierung eines Hinweisgebersystems. So soll die Möglichkeit zur Meldung von Verstößen, unter Schutz der Meldenden,  ermöglicht werden. Der Referentenentwurf zur Umsetzung in das deutsche Recht wurde Anfang April vorgelegt.

Benjamin Grade, Rechtsanwalt, Syndikusrechtsanwalt und Leiter der Stabsstelle Recht und Compliance Management des Klinikum Oldenburg AöR, stellte im aktuellen GQMG-Impuls die praktische Umsetzung, eines nun bereits langjährig bestehenden Whistleblower-Systems, vor. 43 Teilnehmende konnten sich ein Bild davon verschaffen, welche Aufbauorganisation sich bewährt hat, wie Meldungen bearbeitet werden und welche Kommunikationsstrukturen aufgebaut werden müssen, um dieses System erfolgreich für den Schutz der Organisation zu nutzen. Besonders relevant für den Teilnehmerkreis war die Abgrenzung zu Meldungen in das Critical Incident Reporting System. In der nachfolgenden, regen Diskussion unter Moderation von Dr. Kyra Schneider, Leitung der Stabsstelle Patientensicherheit & Qualität des Universitätsklinikum Frankfurt, wurden die Fragen zu möglichen Inhalten der Meldungen und der Vorgehensweisen umfänglich erörtert.

Das Handout steht unter GQMGimpuls | GQMG zum download bereit.