Entbürokratisierung im Gesundheitswesen GQMG fordert deutlichen Bürokratieabbau in der gesetzlichen Qualitätssicherung – mehr Zeit für Patientinnen und Patienten

Als Fachgesellschaft für das Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung hat die GQMG das Ziel, die Versorgungsqualität in den Gesundheitseinrichtungen mitzugestalten und zu verbessern. Aus diesem Grund begrüßt sie zwar Rahmenbedingungen und Maßnahmen der Gesundheitspolitik, welche die Qualität der Patientenversorgung fördern und durch Vorgaben vereinheitlichen oder steuern. Zugleich warnt sie jedoch vor einem stetig wachsenden Dokumentations- und Bürokratieaufwand, der zunehmend wertvolle Ressourcen bindet und damit die unmittelbare Patientenversorgung gefährdet.

Das aktuelle Positionspapier richtet sich an die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sowie alle Akteure in der Qualitätssicherung und im Qualitätsmanagement. Zentrale Forderung der GQMG-Arbeitsgruppe Kennzahlen und externe Qualitätsvergleiche in ihrem Papier ist eine bessere Abstimmung bestehender und neuer Qualitätsvorgaben, die konsequente Vermeidung von Doppel- und Mehrfachdokumentationen und der Verzicht auf obsolete Dokumentationslasten.

„Qualität darf nicht verwaltet, sondern muss gelebt werden. Der derzeitige Umfang an Dokumentationspflichten bindet Personal, das dringend am Patientenbett benötigt wird“, betont Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg, Vorsitzende der GQMG. Studien zeigten, so Dr. Haeske-Seeberg, dass eine Vollkraft im Krankenhaus täglich rund drei Stunden für Dokumentation aufwende – Zeit, die für die Versorgung fehle, Mitarbeitende belaste und die Patientensicherheit beeinträchtige.

Anhand von drei aktuellen Beispielen – der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL), der QS-Richtlinie Liposuktion sowie dem neuen Implantateregister – zeigt das Positionspapier exemplarisch auf, wie fehlende Abstimmungen, unklare Nachweisvorgaben und parallele Meldewege zu erheblichem Mehraufwand führen. Besonders problematisch sind dabei:

  • redundante Datenerfassungen in unterschiedlichen IT-Systemen,
  • fehlende oder nicht funktionierende Schnittstellen,
  • uneinheitliche Nachweis- und Prüfanforderungen,
  • rückwirkende Qualifikations- und Erfahrungsanforderungen ohne Übergangsregelungen sowie
  • unzureichend finanzierte IT- und Personalressourcen.

Die GQMG fordert daher unter anderem:

  • eine verpflichtende Erprobungsphase neuer Qualitätssicherungsverfahren,
  • die frühzeitige Prüfung neuer Richtlinien auf Überschneidungen mit bestehenden Vorgaben,
  • klare, praktikable und datenschutzkonforme Regelungen zur Nachweisführung,
  • Übergangsbestimmungen bei neuen Qualifikations- und Erfahrungsanforderungen,
  • eine stärkere Nutzung bereits vorhandener Daten,
  • die Vereinheitlichung von Meldewegen und Fristen sowie
  • eine realistische Bewertung der Umsetzbarkeit von Struktur- und Prozessanforderungen vor deren Einführung.

„Qualitätssicherung ist unverzichtbar. Sie verliert jedoch ihre Wirkung, wenn sie in Bürokratie erstickt“, so das Fazit von Dr. Haeske-Seeberg. Ziel müsse es sein, die Qualität der Versorgung nachhaltig zu stärken und gleichzeitig die Beschäftigten im Gesundheitswesen spürbar zu entlasten – damit mehr Zeit für das bleibe, worauf es ankommt: die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Positionspapier

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