G-BA: Gut gemeint, aber schlecht gemacht!

Handgezeichnet Strichmännchen die an einem Tisch stehen.

Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen nicht unbedingt ihren Zweck. Sie sollen dazu beitragen, die Qualität der Patientenversorgung nach einheitlichen Vorgaben zu gewährleisten. Doch die Umsetzung der Richtlinien wird zunehmend zur Herausforderung für die Kliniken, insbesondere bei den personellen und fachlichen Anforderungen in der Pflege. Ob sie in der täglichen Praxis noch umsetzbar sind und dem beabsichtigten Ziel dienen, stellt die Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung (GQMG) auf ihrer Jahrestagung am 23./24. April zur Diskussion.

In den letzten Jahren wurde eine Vielzahl an Richtlinien entwickelt. Sie sind ein konzeptioneller Rahmen, der personelle und fachliche Anforderungen an Infrastruktur und Organisation festgelegt. Sie stellen Anforderungen an die Weiterbildung, an Fachkraftquoten und Berufsqualifikationen. Doch der Teufel steckt im Detail. Eine sinnvolle Umsetzung scheitert vielfach an missverständlichen Vorgaben. Und in nicht selten stehen leistungsfähige, kompetente Anbieter im Risiko, aus dem Markt gehen zu müssen.

Die GQMG präsentiert Beispiele aus der (pflegerischen) Praxis, zeigt die Komplexität der Richtlinien auf und diskutiert den permanenten Spagat der Akteure im Gesundheitswesen. Programm und Anmeldung zum virtuellen Treffen der Qualitätsmanager in der Gesundheitsversorgung finden sich unter Jahrestagung