Am 19. Dezember 2024 wurde in der G-BA-Sitzung der Beschluss zum neuen QS-Verfahren „Diagnostik und Therapie der Sepsis“ gefasst. Die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) wird damit um die spezifischen Anforderungen des neuen Verfahrens ergänzt.
Ab dem 1. Januar 2026 sind alle Krankenhäuser verpflichtet, eine fallbezogene Dokumentation ausgewählter Indexfälle sowie eine standortbezogene Einrichtungsdokumentation zu erheben. Zusätzlich werden über Sozialdaten Kennzahlen im Follow-Up-Konzept ermittelt.
Es ist daher essenziell, sich bereits im Jahr 2025 auf das neue Verfahren vorzubereiten: geeignete Prüfungen durchzuführen, Weichenstellungen für Prozesse und IT-Strukturen vorzunehmen und alle beteiligten Berufsgruppen rechtzeitig zu informieren. Auf Basis der bereits veröffentlichten IQTIG-Informationen ergeben sich zahlreiche Anforderungen an Prozesse, IT-Systeme sowie personelle und organisatorische Aspekte in der Patientenversorgung und im Nachweisverfahren.
Diese Veranstaltung der Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung (GQMG) ist kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung zugänglich. Die Moderation der GQMGimpuls übernimmt Dr. Susanne Eberl. Als Referentinnen wirken Sabine Löffler und Martina Kuckelmann mit.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link: www.gqmg.de/veranstaltungen/gqmgimpuls.