Nutzungshinweise für das GQMG-Mitgliederlogo
1. Zweck des Mitgliederlogos
Die Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung e. V. (GQMG) stellt ihren Mitgliedern das GQMG-Mitgliederlogo „Mitglied in der GQMG“ zur Verfügung.
Mit dem Mitgliederlogo kann die Zugehörigkeit zur GQMG sichtbar gemacht werden. Das Logo dient ausschließlich der Kennzeichnung der bestehenden Mitgliedschaft.
Das GQMG-Mitgliederlogo stellt kein Qualitätszertifikat, Gütesiegel, Prüfzeichen oder sonstigen Nachweis einer besonderen Qualität von Einrichtungen, Leistungen, Produkten oder Dienstleistungen dar. Es darf nicht in einer Weise verwendet werden, die einen solchen Eindruck erwecken könnte.
2. Berechtigung zur Nutzung
Das Mitgliederlogo darf ausschließlich von Mitgliedern der GQMG genutzt werden, denen die GQMG die Nutzung des Mitgliederlogos für die jeweilige Mitgliedergruppe gestattet.
Die Nutzungsberechtigung
- besteht ausschließlich für jedes Einzelmitglied, jedes Unternehmen ££und jede Organisation für die Dauer der Mitgliedschaft,
- ist nicht von Einzelmitgliedern auf andere Personen, ein Unternehmen oder eine Organisation übertragbar,
- darf nicht an Dritte weitergegeben oder diesen zur eigenen Nutzung überlassen werden und
- endet automatisch mit Beendigung der Mitgliedschaft bzw. mit einem Widerruf der Nutzungsberechtigung durch die GQMG.
Nach Ende der Nutzungsberechtigung ist das Mitgliederlogo unverzüglich aus digitalen und – soweit praktisch möglich – aus neu erstellten gedruckten Medien zu entfernen.
3. Kostenfreie Nutzung
Die bestimmungsgemäße Nutzung des GQMG-Mitgliederlogos im Rahmen dieser Nutzungshinweise ist für berechtigte Mitglieder kostenfrei.
Aus der Überlassung des Logos entstehen keine weitergehenden Rechte an der Marke, dem Namen oder sonstigen Kennzeichen der GQMG.