Informationssicherheitsmanagement – Update aus QM-Perspektive

Seit dem 1.1.2022 sind auch alle Nicht-KRITIS-Krankenhäuser gemäß § 75c SGB V verpflichtet, Informationssicherheit nach dem Stand der Technik vorzuhalten. Das Qualitätsmanagement eines Krankenhauses ist mittelbar oder unmittelbar davon betroffen. Prof. Dr. Andreas Becker, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Qualitäts-, Informationssicherheits- und Risikomanagement in Krankenhäusern, gibt im nächsten GQMGaktuell einen kurzen Überblick über IT-Sicherheit und Informationssicherheit, KRITIS (§ 8a BSI-Gesetz), § 75b SGB V (KBV-Richtlinie) und das House of Governance. Außerdem bekommen Sie einen kompakten Überblick aus der Perspektive des Qualitätsmanagements. Die Moderation übernimmt Burkhard Fischer, Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V., Referatsleiter Qualitätsmanagement, IT und Datenanalyse.

Seien Sie dabei und reservieren Sie sich den 22.3.2022 ab 16:00 Uhr. Die Veranstaltung der GQMG ist kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung zu besuchen. Weitere Themen und den Zugangslink finden Sie unter https://www.gqmg.de/veranstaltungen/gqmgaktuell/