Qualitätssicherungsmaßnahmen bei ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffen, einschließlich der notwendigen Anästhesien, sind gemäß § 115b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V vorgegeben. Durch die vermehrten ambulanten Interventionen sind die Kliniken gefordert auch in diesen Bereichen die Struktur ,- Prozess- und Ergebnisqualität sicherzustellen. Doch welche Inhalte sind erforderlich oder sogar zwingend notwendig im Rahmen der QS?
Hannelore Josuks, Qualitäts- und Risikomanagerin, Agaplesion Bethesda Krankenhaus Bergedorf, wird im nächsten #GQMGimpuls am 11.6.2024 die Ideen zur Qualitätssicherung darstellen und dabei auch die dazugehörigen gesetzlichen Vorgaben beleuchten. Die Moderation übernimmt Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg.
Die Veranstaltung der Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung - GQMG ist kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung zu besuchen. Den Zugangslink finden Sie unter: GQMGimpuls | GQMG
QS und gesetzliche Rahmenbedingungen in der Ambulantisierung
