Gesundheitseinrichtungen müssen Notvertretungsrecht des Ehegatten prüfen – aber wie?

Tritt plötzlich eine schwerwiegende Erkrankung auf, stellte sich bislang oft die Frage, mit wem Absprachen über die Behandlung zu treffen sind oder wer aufzuklären ist. Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht konnten Ehegatten weder Entscheidungen über medizinische Behandlungen für ihren Partner treffen noch diesen im Rechtsverkehr vertreten. Dies hat sich zum 1. Januar 2023 geändert, denn es ist ein völlig neues Betreuungsrecht in Kraft getreten. Für den nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten hat jetzt in allen medizinischen Fragen der Ehegatte ein sogenanntes Notvertretungsrecht.

Unter welchen Voraussetzungen dieses Notvertretungsrecht gilt, erklärt Gerhild Klinkow, Rechtsanwältin, im nächsten GQMGaktuell am 17.1.2023 zwischen 16 und 17 Uhr, Die Moderation übernimmt Dr. Susanne Eberl, Bereichsleiterin Qualitätsmanagement und klinisches Risikomanagement der Sana Kliniken AG

Die Veranstaltung der GQMG ist kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung zu besuchen. Weitere Themen und den Zugangslink finden Sie unter GQMGaktuell | GQMG