Nachhaltigkeitsbericht soll Greenwashing beenden

Nachhaltigkeit ist nicht nur ein aktuelles Buzzword, sondern auch Pflicht für Organisationen. Am 5. Januar 2023 ist die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft getreten. Die Erstellung eines solchen Berichts ist für die betroffenen Unternehmen verpflichtend und umfasst die Veröffentlichung von Informationen zu verschiedenen Aspekten der Nachhaltigkeit. Unter anderem muss ein Reporting erfolgen zur Strategie des Unternehmens gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken. Aber auch die Art und Weise wie das Unternehmen beabsichtigt sicherzustellen, dass die eigene Strategie mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und dem 1,5°C-Ziel vereinbar sind, muss dargelegt werden. Diese Vorgaben würde Greenwashing beenden.

Jan Richter, Leiter Ressortleiter Strategische Unternehmensentwicklung und Corporate Governance/Leiter Stabsstelle Qualitäts- und Risikomanagement, BG Klinikum Bergmannstrost Halle, berichtet im nächsten GQMGimpuls am, 11.4.2023 von 16 – 17 Uhr von einem Best Practice Beispiel und geht auf die Schnittstellen zum Qualitäts- und Risikomanagement aufgezeigt ein. Die Moderation übernimmt Burkhard Fischer, Referatsleiter Qualitätsmanagement, IT und Datenanalyse
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (KGNW).

Die Veranstaltung der GQMG ist kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung zu besuchen. Weitere Themen und den Zugangslink finden Sie unter www.gqmg.de/veranstaltungen/gqmgimpuls/.