Never Events führen zur Beweislastumkehr

„Die Organisationshaftung ist ein scharfes Schwert,“ betonte jetzt der Medizinrechtler Prof. Dr. Dieter Hart im GQMGimpuls. Vor über 30 Online-Teilnehmern ging er in seinem Beitrag „Never events. Überlegungen zum Medizinhaftungsrecht“ unter anderem auf die Abgrenzung der Behandlungsfehler von Organisationsfehlern ein. Gute Organisation dient unter anderem der Prävention von Never Events, von Ereignissen, die unter „voll beherrschbaren“ Bedingungen auftreten und Schäden verursachen oder zumindest das Potential dazu haben. Das gilt exemplarisch für den Ausschluss von Verwechslungen. Umstritten dagegen ist, ob oder unter welchen Umständen Dekubiti als Never Events gewertet werden können.

Im Haftungsprozess führt ein verwirklichtes Never Event dazu, einen groben Behandlungsfehler zu vermuten. Damit wird die Beweislast den Behandelnden aufgebürdet und ihr Scheitern vor Gericht sehr viel wahrscheinlicher. Das Fehlen einer „chirurgischen Checkliste“ (Team-time-out) würde beispielsweise die Haftung für eine Verwechslung ohne weitere Abwägung der Klinik zuordnen.

Risikomanager, die an der Vermeidung von Never Events arbeiten, unterstützen also nicht nur Patienten und Ärztinnen. Sie müssen auch bei der Klinikgeschäftsführung hohes Ansehen genießen, betonte die Moderatorin der Veranstaltung, Dr. Kyra Schneider, Leiterin der Stabsstelle Patientensicherheit & Qualität des Universitätsklinikums Frankfurt am Main. In der regen Diskussion war man sich einig, dass Klinikleitungen eine wichtige Zielgruppe für die Impulse dieser Veranstaltung sind.

Die Veranstaltungen GQMGimpuls und GQMGaktuell sind kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung zu besuchen. Ein Handout der Veranstaltung findet sich unter GQMGimpuls. Dort und unter GQMGaktuell sind auch die nächsten Themen angekündigt und die Zugangslinks veröffentlicht.