Never Events in Literatur und Rechtsprechung des Medizinrechts

Never Events sind schwerwiegende Ereignisse, die im Zusammenhang mit der klinischen Behandlung zu Patientenschädigungen führen und durch präventive Interventionen (nahezu) vollständig vermeidbar sind. Beispielsweise standardisierte Checklisten in der Chirurgie oder für die Arzneimittelanwendung, sind gute Vermeidungsstrategien. Aber auch ein regelmäßiger Austausch mit Organisations- bzw. Risikomanager/innen über präventive Maßnahmen könnte die Anzahl der Never Events reduzieren.

Prof. Dr. Dieter Hart, Professor für Zivilrecht, Medizinrecht Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht der Universität Bremen, beleuchtet im GQMGimpuls am 12.9.2023, ab 16 Uhr, einige Beispiele von Never Events und geht auf deren Rechtsprechung ein.

Diese Veranstaltung der GQMG ist kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung zu besuchen. Weitere Themen und den Zugangslink finden Sie hier.