Richtigstellung zur Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) (copy 1)

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) haben vor kurzem ein neues Weißbuch Alterstraumatologie und Orthogeriatrie veröffentlicht. In diesem Weißbuch findet sich auch ein Kapitel zur Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL). Die Mindestanforderung zur orthogeriatrischen Zusammenarbeit wird dort leider missverständlich dargestellt.

Die DKG weist in einem Rundschreiben vom 2022-04-05 daraufhin, dass für die geriatrische Kompetenz in der perioperativen Versorgung ein Facharzt mit geriatrischer Kompetenz (Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie, Facharzt mit der Schwerpunktbezeichnung Geriatrie, Facharzt mit der Zusatz-Weiterbildung Geriatrie, Facharzt mit der fakultativen Weiterbildung klinische Geriatrie, Facharzt mit Fachkunde Geriatrie) erforderlich ist. Die Wahl einer der vier Lösungen ist aber nicht nur während der Übergangsfrist, sondern langfristig freigestellt. Auch nach Ende der Übergangsregelung gemäß § 12 Abs. 1 QSFFx-RL erfüllen Kooperationen mit Vertragsärzten die Mindestanforderung gemäß § 4 Absatz 5 QSFFx-RL.