Rückverfolgbarkeit der Medizintechnik ist eine große Herausforderung

Die richtige Kennzeichnung von medizintechnischen Komponenten ist für die Rückverfolgbarkeit unerlässlich. Eine der gesetzlichen Randbedingungen für die Kennzeichnung von Medizinprodukten ist Unique Device Identification (UDI).  Sie hilft, Produkte vom Hersteller bis zum Endkunden über die gesamte Lieferkette zurückzuverfolgen und gibt unter anderem auch Auskunft über den Produktlebenszyklus. Mit nur wenigen Ausnahmen muss jedem Medizinprodukt, das auf den Markt kommt, eine UDI zugewiesen werden.  Gesammelt werden diese Daten dann auf der Europäische Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED).

Im GQMGimpuls am 9.52023, zwischen 16 und 17 Uhr, geht Dr. Thomas Gross, Leiter Zentralbereich Medizinische Synergien am Universitätsklinikum Köln, auf die Schwierigkeiten der Rückverfolgbarkeit von Implantaten ein. Denn mit der Medical Device Regulation, dem Medizinproduktedurchführungsgesetz und der Medizinproduktebetreiberverordnung werden Regularien dafür neu geordnet.

Die Veranstaltung der GQMG ist kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung zu besuchen. Weitere Themen und den Zugangslink finden Sie unter www.gqmg.de/veranstaltungen/gqmgimpuls/.