Stellungnahme der GQMG zum Referentenentwurf des BMG über das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)

Zum 13.07.2023 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) vorgestellt. Die GQMG wurde eingeladen Stellung dazu zunehmen. Die Intention des Digital-Gesetzes unterstützen wir, da es unterschiedliche Versorgungsaspekte betrifft, die durch das Qualitäts- und medizinische Risikomanagement in den Gesundheitseinrichtungen gefördert und umgesetzt werden.

Die GQMG empfiehlt unter anderem, dass unterschiedlichen Anwendungsfälle (Medikationsdaten, Patientenkurzakte, Labordaten, usw.) parallel in der elektronischen Patientenakte implementiert werden sollten. Dies fördert die Attraktivität der elektronischen Patientenakte und steigert die Einsatzzwecke von reiner Dokumentation bis hin zur nachhaltigen Datennutzung, um Versorgungsqualität und -sicherheit zu ermitteln und kontinuierlich zu verbessern. Für die Digitale Weiterentwicklung von strukturieren Behandlungsprogrammen, etwa bei Diabetes mellitus Typ I und Typ II, weist die GQMG daraufhin, dass diese Daten unmittelbar in die elektronische Patientenakte integriert werden sollten, um eine nachhaltige digitale Transformation sicherzustellen. So könnte die Versorgungsqualität an Schnittstellen zwischen den Versorgungsgrenzen nachvollzogen und kontinuierlich optimiert werden. Das Digital-Gesetz beinhaltet auch eine Sensibilisierung von Beschäftigten im Gesundheitswesen hinsichtlich Sicherheitsmaßnahmen digitaler Innovationen. Aus Perspektive der GQMG sind alle Beteiligten im Versorgungsprozesse – Beschäftigte im Gesundheitswesen wie auch Versicherte – über Nutzen und Gefahren digitaler Innovationen zu sensibilisieren, um Technologien aktiv und selbstbewusst nutzen zu können.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie  hier