Whistleblower müssen Schutz erhalten

Hund mit vorgehaltenem Zeigefinger

2019 haben das Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union die Europäische Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern verabschiedet. Whistleleblower, die Korruption, Betrug oder Gesetzesverstöße in den Ländern der Europäischen Union (EU) melden, werden dadurch geschützt. Diese Maßnahmen verlangen von betroffenen Arbeitgebern, dass sie sichere Kanäle für die Meldung bereitstellen und jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen diejenigen, die Unregelmäßigkeiten melden, verbieten. Benjamin Grade, Rechtsanwalt und Leiter der Stabsstelle Recht und Compliance Management im Klinikum Oldenburg berichtet im GQMGimpuls am 10.5. über Erfahrungen mit der Whistleblower-Hotline in seinem Haus. Sie ist bereits vor Jahren eingerichtet worden.

Die Richtlinie gilt für Organisationen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor mit über 50 Mitarbeitern oder mit einem Jahresumsatz oder einem Gesamtvermögen von mehr als 10 Millionen EUR. Die Fristen für die Einhaltung der Vorschriften sind je nach Mitarbeitergröße eines Unternehmens unterschiedlich. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen die Gesetzgebung seit Dezember 2021 umgesetzt haben, kleinere Unternehmen bis zum 17. Dezember 2023. Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern können EU-Mitglieder verlangen, dass diese Organisationen interne Meldewege nur nach Bewertung des Risikos und der Art der Aktivitäten der Organisation einrichten. Darüber hinaus gilt die Richtlinie für lokale Behörden, die Dienstleistungen für mehr als 10.000 Personen erbringen. Alle Krankenhäuser sind damit spätestens ab 17. Dezember 2023 betroffen.

Die Veranstaltung der GQMG am 10.5.2022 von 16:00 bis 17:00 Uhr ist kostenfrei. Die Moderation übernimmt Dr. Kyra Schneider. Nähere Informationen und der Zugangslink finden sich unter GQMGimpuls.